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Politische Schulverfassung 1805 #

("Politische Verfassung der deutschen Schulen in den k., auch k. k. deutschen Erbstaaten"), regelte 1806-69 das österreichische Elementarschulwesen. Sie übertrug die pädagogisch-didaktische Aufsicht auf der unteren und mittleren Ebene wieder völlig kirchlichen Amtsträgern (Ortsseelsorger, Dechant), deren Tätigkeit aber an dieses Gesetz und die staatlichen Verordnungen gebunden war. Die kirchliche Verwaltungsstruktur wurde dadurch für das Schulwesen maßgebend.