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Sozialpolitik#

als Reaktion auf die "sociale Frage" im 19. Jahrhundert entstandenes Politikfeld ("Socialpolitik").

Entsprechend der fortgeschrittenen Industrialisierung entwickelte sich Sozialpolitik zunächst in Deutschland, als Reaktion auf den "Pauperismus" und die Entstehung der Sozialdemokratie. Die Sozialpolitik nimmt Bezug auf soziale Risken wie Arbeitsunfähigkeit durch Krankheit, Invalidität nachArbeitsunfall oder infolge des Alters, sie greift in Arbeitsverhältnisse ein und will die Unsicherheit auf dem Arbeitsmarkt abmildern.

Man kann mehrere Felder der Sozialpolitik unterscheiden:

1) Die von alters her bestehende Unterstützungspflicht der Heimatgemeinde für verarmte Mitglieder ("Armenpflege")

2) Arbeiterschutzbestimmungen (in Österreich erstmals durch die erste und zweite Gewerbeordnungsnovelle von 1883 bzw. 1885: Sonntagsruhe, Nachtarbeitsverbot für Frauen und Kinder, Verbot der Kinderarbeit in Fabriken u. a.)

3) Gesetzliche Sozialversicherung, in Österreich beginnend mit den Gesetzen über die Unfall- bzw. Krankenversicherungspflicht (1887 und 1888). Während sich die Sozialpolitik zunächst eher den Arbeitern zuwandte, widmete sie sich nach 1900 auch den ngestellten (1906 lterspension für Angestellte). Eine sehr intensive Phase der Sozialpolitik stand am Beginn der Ersten Republik, 1918 bis 1920, mit Ausweitung der Arbeiterschutzbestimmungen, Arbeiterurlaub, Arbeitslosenversicherung, Ausweitung der Sozialversicherung, neuen Sozialfürsorgeregelungen. Doch gelang es nicht, eine Altersversicherung einzuführen. Während die 1930er Jahre Restriktionen brachten, wurden 1939 die deutschen Regelungen übernommen und damit erstmals die Altersversicherung für Arbeiter.


In der Zweiten Republik wurde als viertes Feld der Sozialpolitik die Familienpolitik aktiviert (Familienbeihilfen), ein fünftes Feld kann in den Pflegegeldern für Menschen mit Behinderung gesehen werden (Pflegevorsorge 1993). Die Sozialversicherung wurde auf praktisch alle Schichten der Bevölkerung ausgeweitet (ASVG 1955, Zuschussrente für Bauern 1957, GSVG 1957, Bauernkrankenversicherung 1965, Bauernpension 1970 usw.).

Auf dem Feld der Sozialfürsorge ergaben sich ebenfalls Ausweitungen des Tätigkeitsfeldes. Die Sozialpolitik rechnet im allgemeinen mit regelmäßigen eigenen Erwerbsmöglichkeiten zur Erhaltung der je eigenen Person bzw. Familie, von denen auch Steuern bzw. Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden können, die im Notfall an die Betroffenen zurückfließen. Die Veränderungen im demographischen Gefüge sowie in der Beschäftigungsstruktur lassen diese Voraussetzungen auf längere Sicht problematisch erscheinen.

Beschlüsse der Sozialpolitik erfolgten traditionell im Konsens der Sozialpartner und der beiden Großparteien ÖVP und SPÖ, die Pensionssicherungsreform 2003 kam durch die Stimmenmehrheit der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ zustande. Die Sozialfürsorge ist durch eigene Landesgesetze geregelt.

Literatur#

  • H. Reithofer, Sozialpolitik in Österreich, 1995
  • E. Tálos (Hg.), Soziale Sicherheit im Wandel, 1998
  • A. Kramser (Red.), Die neuen Herausforderungen, 2000
  • S. Rosenberger (Hg.), Sozialstaat, 2003.

Weiterführendes#

Sozialpolitik