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vom 27.10.2015, aktuelle Version,

Aufenthaltserlaubnis

Aufenthaltserlaubnis heißt der befristete Aufenthaltstitel, den Drittstaatsangehörige in Deutschland erhalten → Hauptartikel Aufenthaltserlaubnis (Deutschland).

Österreich und die Schweiz verwenden diese Bezeichnung nicht. Vergleichbare Aufenthaltstitel heißen in beiden Ländern AufenthaltsbewilligungHauptartikel Aufenthaltsstatus (Österreich) und Hauptartikel Aufenthaltsstatus (Schweiz).

Das Rechtssystem in den Vereinigten Staaten von Amerika kennt keine Aufenthaltserlaubnis im europäischen Sinne. Befristete Aufenthaltsrechte werden in der Regel über ein Visum, das auch für einen längeren Zeitraum gelten kann, von der jeweiligen US-Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat) eingeräumt. Verlängerungen bedürfen in der Regel der Rückkehr ins Heimatland und der Neubeantragung. Lediglich die unbefristete United States Permanent Resident Card ähnelt der Aufenthaltserlaubnis im europäischen Sinne.

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