!!!Die Entwicklung des österreichischen Bundeswappens
!Chronologische Übersicht
von __[Peter Diem|User/Diem Peter]__\\ \\
--> Abbildungen durch Klick vergrößern!
> Vergleiche den Beitrag von [Michael Göbl: Wie kamen Hammer und Sichel in das Wappen der Republik Österreich  |Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_1919-1938/Hammer_Sichel.pdf]

!Das Gesetz über das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) - 1984
[{Image src='Bundeswappen_2020.png' class='image_left' caption= 'Bundeswappen - heraldisch korrekte Form' height='223' width='212'}]
Am __28. März 1984__ beschloss der Nationalrat nach einem kurzen Berichts des Abg. Neuwirth ohne jede Debatte und einstimmig (wie übrigens auch schon am 8. Mai 1919) das ''"Bundesgesetz über das Wappen und andere Hoheitszeichen der Republik Österreich (Wappengesetz)"''. 

Es bezieht sich in § 1 auf den Artikel 8a B-VG, regelt in § 2 das Siegel der Republik und bestimmt unter der Überschrift "Die Farben und die Flagge der Republik Österreich" in seinem § 3:

''(1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot.

(2) Die Flagge der Republik Österreich besteht aus drei gleich breiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.

(3) Die Dienstflagge des Bundes entspricht der Flagge der Republik Österreich, weist aber außerdem in ihrer Mitte das Bundeswappen auf, welches gleichmäßig in die beiden roten Streifen hineinreicht. Das Verhältnis der Höhe der Dienstflagge des Bundes zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Die Zeichnung der Dienstflagge des Bundes ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage 2 ersichtlich.''\\ \\ \\ \\


[{Image src='bgbl_kl.jpg' caption=' Detailreiches Bundeswappens im BGBl. 159/1984' link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/bgbl_gross.jpg'class='image_right' width='163' height='180' popup='false'}]

[{Image src='BDF.png' class='image_left' height='200' caption='Korrekte Bundesdienstflagge' width='300'}]
 
 
Die detailreiche Abbildung der Anlage zu BGBl. 159/1984 mit ihrem hell abschattierten Federwerk hat dazu geführt, dass die große [Fahnenfabrik Gärtner in Mittersill|http://www.fahnen-gaertner.com/index.php?_sessionid=5a0e478a430a3b4a3bef5bff&_pid=3&_spid=1&_upid=4&lang=de] den Adler nicht voll schwarz, sondern "graumeliert" herstellt. 

Damit erscheint das Bundeswappen auf vielen in den letzten Jahren angeschafften Bundesdiensflaggen und -fahnen - besonders nach längerem Gebrauch - grau und nicht schwarz.


--> Weitere Details sind dem [Faksimile des Wappengesetzes 1984|Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/wappengesetz_1984.gif]
zu entnehmen. \\ \\ \\ \\  \\ \\

!Das Bundeswappen wird in die Verfassung aufgenommen - 1981\\

Im Rahmen einer größeren Verfassungsreform wurde Mitte 1980 eine Regierungsvorlage ausgearbeitet, die am  __
1. Juli 1981__ vom Nationalrat beschlossen wurde (BGBl. 350/1981). Nach einem 62 Jahre währenden wechselhaften politischen und rechtlichen Schicksal war damit das Staatswappen formell in den Text der Bundes-Verfassung aufgenommen worden. __Artikel 8a B-VG__ lautet: \\ \\ ''(1) Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot. Die Flagge besteht aus drei gleichbreiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot sind.\\ \\
(2) Das Wappen der Republik Österreich (Bundeswappen) besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schild belegt ist. Der Adler trägt auf seinem Haupt eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen. Die beiden Fänge umschließt eine gesprengte Eisenkette. Er trägt im rechten Fang eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fang einen goldenen Hammer.\\ \\ (3) Nähere Bestimmungen, insbesondere über den Schutz der Farben und des Wappens sowie über das Siegel der Republik, werden durch Bundesgesetz getroffen.''\\ \\


''__The Austrian arms blazoned in English:__'' \\ \\
''The Arms of the Republic of Austria (Federal Arms) are: a free-standing, single-headed eagle sable, armed or and tongued gules, on its breast an escutcheon gules with a fess argent. The eagle bears on its head a mural crown or with three visible towers. Both legs are chained with a broken iron chain. The eagle holds in its right claw a sickle or with the blade turned inwards, and in its left claw a hammer or.''\\ \\ 

__Note:__ the eagle is free-standing, that is, not set on a shield, which is in keeping with German and Austrian traditions in matters of state arms. The escutcheon on the eagle's breast is, of course, the traditional arms of Austria.

!Die Seeflagge 

[{Image src='Nationalflagge.png'caption='Die National- und Seeflagge Österreichs (2:3)' height='160' class='image_right' width='239'}]Für die Flaggenführung der Hochseeschiffe, die unter österreichischer Flagge fahren, gilt das __Seeschiffahrtsgesetz__ vom 19. März 1981 (BGBl. 174/1981). 

Dieses Gesetz enthält eine genaue Beschreibung der österreichischen Seeflagge: 

''§ 3.(1) Die Flagge der Republik Österreich zur See (Seeflagge) in der Form gemäß Abs. 2 darf nur von österreichischen Seeschiffen geführt werden; sie dürfen die Seeflagge eines anderen Staates nicht führen. 

(2) Die Seeflagge besteht aus drei gleichbreiten, waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und der untere rot ist. Das Verhältnis der Höhe der Flagge zu ihrer Länge ist zwei zu drei. Andere Hinweise auf die österreichische Nationalität eines Seeschiffs (z. B. durch rot-weiß-rote Wimpel, Stander) sind unzulässig. 

(3) Die Seeflagge ist in der für Seeschiffe der betreffenden Gattung üblichen Art und Weise zu führen. An der Stelle, an der die Seeflagge gesetzt ist oder regelmäßig geführt wird, dürfen andere Flaggen nicht gesetzt werden. 

(4) Die Führung von Reedereiflaggen und -zeichen auf österreichischen Seeschiffen bedarf der Genehmigung des Bundesministers für Verkehr. Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn das Bild der Flaggen bzw. Zeichen dem Ansehen der Republik Österreich nicht abträglich ist und nicht zu Verwechslungen mit der österreichischen Staatsflagge, der Seeflagge, den Flaggen anderer Staaten oder mit Signalflaggen Anlaß gibt.'' 

__Beachte__: Bei der Seeflagge wurde im Gegensatz zur Nationalflagge das Format mit 2:3 normiert. 


!1945: Die gesprengten Ketten

[{Image src='Bundeswappen_2020_sw.png'class='image_left' caption='Schwarz-weiß-Version gemäß StGBl. 22/1945' link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1945_sw_gross.gif' height='190' popup='false' width='182'}]


Unmittelbar nach der Befreiung von der Naziherrschaft, noch vor der Kapitulation Hitlerdeutschlands, nämlich schon am __1. Mai 1945__, wurde das __Gesetz "über Wappen, Farben, Siegel und Embleme der Republik (Wappengesetz)"__ von der Provisorischen Staatsregierung beschlossen. 

Wieder war es __Dr. Karl Renner__, der erste Kanzler auch der Zweiten Republik, der die Initiative hierzu ergriff. Er brachte am 30. April in der zweiten Sitzung des Kabinettsrats den Antrag auf Anbringung einer mattsilbernen, entzweigerissenen Kette  zwischen den Fängen des Bundesadlers ein. Mit der Herstellung des neuen Siegels wurde Karl Ernst Krahl vom Heraldischen Institu beauftragt. Bereits im 2. Stück des neuen Staatsgesetzblattes verlautbart, bestimmt das __Wappengesetz 7/1945__:

__Artikel 1.__

''(1) Die Republik Österreich führt das mit Gesetz vom 8. Mai 1919, St.G.Bl. Nr. 257, eingeführte Staatswappen, das die Zusammenarbeit der wichtigsten werktätigen Schichten: der Arbeiterschaft durch das Symbol des Hammers, der Bauernschaft durch das Symbol der Sichel und des Bürgertums durch das Symbol der den Adlerkopf schmückenden Stadtmauerkrone, versinnbildlicht, wieder ein. Dieses Wappen wird zur Erinnerung an die Wiedererringung der Unabhängigkeit Österreichs und den Wiederaufbau des Staatswesens im Jahre 1945 dadurch ergänzt, dass eine gesprengte Eisenkette die beiden Fänge des Adlers umschließt. 

(2) Die Zeichnung des Staatswappens ist aus der einen Bestandteil dieses Gesetzes bildenden Anlage ersichtlich.'' (Diese Anlage wurde am 20. Juni 1945 im Staatsgesetzblatt unter Nr. 22/1945 nachgereicht).

 __Artikel 2.__

''Die Farben der Republik Österreich sind rot-weiß-rot, die Flaggen und Banner, die von staatlichen Behörden, Einrichtungen und Anstalten geführt werden, zeigen im Mittelfeld das Wappen der Republik. ''\\ \\


[{Image src='Bundeswappen_OK.png' class='image_left' caption= 'Bundeswappen - heraldisch korrekte Form' height='223' width='211'}]

__Beachte:__ Das Bemerkenswerte an diesem Gesetzestext ist, dass er - über die rein heraldische Wappenbeschreibung (Blasonierung) hinausgehend - eine ''Legalinterpretation'' der __vier__ dem neuen österreichischen Bundeswappen eigentümlichen Symbole gibt, die sich seit 1918 nur an dieser Stelle findet. Das ist als authentischer Beweis dafür anzusehen, dass von einem DUALEN Zeichen "Hammer und Sichel" im österreichischen Wappen keine Rede sein kann. Am __1. Mai 1945__ hatte man freilich andere Sorgen, als sich um heraldische und verfassungsrechtliche Details zu kümmern. So dachte man auch nicht daran, die Farbe der Ketten näher zu bestimmen. Vor allem aber übersah man, dass man durch die Einfügung der gesprengten Eisenketten das im Verfassungsrang stehende Bundeswappen von 1919 durch ein einfaches Gesetz modifiziert hatte. Zwar beschloss der Nationalrat am __19. 12. 1945__ ein Verfassungs-Übergangsgesetz, das den Mangel nachträglich saniert hätte, doch konnte dieser Gesetzesbeschluss mangels Zustimmung des Alliierten Rates nicht ordnungsgemäß kundgemacht werden. \\ \\ \\ \\ \\ \\

!Wappen und Flagge des "Bundesstaates Österreich" - 1934 

[{Image src='doppeladler1934.gif' class='image_left' border='0' link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/Doppeladler1934_gross.jpg' caption= 'Doppeladler 1934' width='194' height='190' popup='false'}] 

[{Image src='1934sw_kl.jpg' class='image_right' border='0' link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1934sw_gross.gif' caption= 'Doppeladler 1934' width='188' height='190' popup='false'}] 


Als die Republik durch den autoritären "Bundesstaat Österreich" abgelöst wurde, musste auch das zentrale heraldische Symbol des vielfach verhassten "Parteienstaates" einer Änderung unterzogen werden. Nach dem Verbot der nationalsozialistischen und sozialdemokratischen Aktivitäten (inklusive aller Parteisymbole, Fahnen, Wimpel), wollte man alles entfernen, was auch nur entfernt an Kommunismus und Sozialismus erinnerte. Ironischerweise entfernte der sogenannte "Ständestaat" damit gerade die __"ständischen" Elemente des Staatswappens__ - jene Zeichen also, die seit 1919 das Zusammenwirken von Arbeitern, Bauern und Bürgern symbolisieren wollten. An die Stelle des einköpfigen Adlers trat wieder der ''Doppeladler'', wodurch der Wille zur Rückbesinnung auf altösterreichische Traditionen und Tugenden ausgedrückt werden sollte. Die Adlerköpfe wurden nimbiert, was als Symbol für die christlich-katholische Orientierung des "Ständestaates" zu interpretieren ist. 

Im Ministerrat wurde die Form des neuen Staatswappens 1934 mehrmals diskutiert. Dabei wurde u.a. vorgeschlagen, dass das Wappen ''"im rechten goldenen Fang ein hohes goldenes Kreuz, im linken Fang ein blankes Schwert"'' tragen solle. Bundeskanzler __Dr. Engelbert Dollfuß__ selbst versuchte einige Zeit, seinen Standpunkt durchzusetzen, dem Bindenschild das Kruckenkreuz aufzulegen. Schließlich einigte man sich doch darauf, den nimbierten Doppeladler nur mit dem Bindenschild zu versehen. 
Artikel 3 der ständischen Verfassung vom __1. Mai 1934, BGBl. 239/1934__ bestimmt:


''(1) Die Farben Österreichs sind rot-weiß-rot.


(2) Das Staatswappen Österreichs besteht aus einem frei schwebenden, doppelköpfigen, schwarzen, golden nimbierten und ebenso gewaffneten, rotbezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schilde belegt ist.''


Durch eine Kundmachung der Bundesregierung vom __2. Juli 1934, BGBl. II/108__, wurde die bildliche Darstellung des "Staatswappens Österreichs" veröffentlicht. In einer offiziellen Staatsbürgerkunde wurde die Bedeutung des neuen Wappens mittels Anmerkung wie folgt erläutert: ''"Dieser Doppeladler ist der alte Reichsadler, der seit Jahrhunderten das Wappentier Österreichs war. Das (sic!) Bindenschild der Babenberger "rot-weiß-rot" auf der Brust des Doppeladlers kennzeichnet unsere Ostmarkmission."''

!Die Kruckenkreuzflagge als "quasi-staatliches Hoheitszeichen"

[{Image src='Kruckenkreuzflagge.gif'class='image_left' height='160' width='240'}] Das Anfang September 1933 eingeführte Kruckenkreuz wurde bald auch auf die rot-weiß-rote Fahne gesetzt. So befand es sich bereits auf jenen Fahnentüchern, mit welchen am 12. Februar 1934 die Büsten am Denkmal der Republik verhüllt wurden - gewissermaßen zur mystischen, posthumen "Enthauptung" der geistigen Führer der österreichischen Sozialdemokratie. 

Das Regime stand offenbar stark unter dem Eindruck der massiven nationalsozialistischen Sichtpropaganda bei Gelegenheiten wie etwa den ''Olympischen Spielen'' (im Februar 1936 im Garmisch-Partenkirchen, im August 1936 in Berlin). 

Man war aber dennoch nicht bereit, die Symbole von Partei und Staat nach deutschem Vorbild völlig zu verschmelzen, wurde am 28. Dezember 1936 das "Bundesgesetz über die Flagge des Bundesstaates Österreich", BGBl. 444/1936, beschlossen. 

Es enthielt folgende Bestimmungen:\\ \\

''§ 1. (1) Die Flagge des Bundesstaates Österreich besteht aus drei gleichbreiten waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß,der obere und untere rot ist.

2) Durch Verordnung wird bestimmt, auf welchen Flaggen überdies das Staatswappen anzubringen ist.

§ 2. (1) Die Kruckenkreuzflagge ist im Inlande der Staatsflagge gleichzuhalten und kann neben dieser geführt werden.

(2) Die Bestimmungen des § 16 des Bundesgesetzes über die "Vaterländische Front", B. G. Bl. Nr. 160/1936, werden hiedurch nicht berührt.

3) Die Kruckenkreuzflagge besteht aus drei waagrechten Streifen, von denen der mittlere weiß, der obere und untere rot ist. Der Mittelstreifen hat in zwei Fünftel der Länge eine kreisförmige Erweiterung, in deren Mitte sich ein durchbrochenes rotes Kruckenkreuz befindet. Die Flagge ist an der Flaggenstange mit einem grünen Sparren belegt, dessen äußerer Rand von der Mitte der roten Streifen und dessen innerer Rand von den Teilungslinien ausgeht.''\\ \\

Zu Wappen und Flagge des autoritären Ständestaats vergleiche den ausführlichen Beitrag von __[Michael Göbl|Wissenssammlungen/Symbole/Ständestaat_Staatswappen]__\\ \\

!Das Staatswappen der Republik (Deutsch)österreich - 1919

[{Image src='19_hag_kl.jpg'class='image_left' width='206' height='245' popup='false'}]Am 8. Mai 1919 beschloss die Konstituierende Nationalversammlung das "Gesetz über das Staatswappen und das Staatssiegel der Republik Deutschösterreich", St.G.Bl.257/1919.
Berichterstatter war der christlichsoziale Abgeordnete __Dr. Rudolf Ramek__, was darauf hindeutet, dass der Gesetzesantrag auf Konsens beruhte und auch von den konservativen Abgeordneten mitgetragen wurde. Ramek,der spätere zweimalige Bundeskanzler, ein Rechtsanwalt aus Salzburg, interpretierte die Wappensymbolik so, dass er die Mauerkrone nicht als Zeichen des Bürgertums, sondern als ''Symbol der Demokratie schlechthin'' bezeichnete.

Artikel 1 Abs. 1 des Gesetzes bestimmte:

''"Das Staatswappen der Republik Deutschösterreich besteht aus einem freischwebenden, einköpfigen, schwarzen, golden gewaffneten und rot bezungten Adler, dessen Brust mit einem roten, von einem silbernen Querbalken durchzogenen Schildchen belegt ist. Der Adler trägt auf dem Haupte eine goldene Mauerkrone mit drei sichtbaren Zinnen, im rechten Fange eine goldene Sichel mit einwärts gekehrter Schneide, im linken Fange einen goldenen Hammer."'' \\ \\

[{Image src='1919_sw_rund_kl.gif'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1919_gross.jpg' class='image_left' width='153' height='148' popup='false'}] In der __Beilage 202 der das Gesetz vom 8. Mai 1919__ betreffenden stenographischen Protokolle wird die Argumentation, dass der neue Wappenadler nichts mit dem Habsburger-Regime zu tun habe, noch verstärkt: ''"Die Annahme, dass der Adler ein monarchisches Zeichen sei, ist ein Vorurteil. Der Adler war das Symbol der Legionen der römischen Republik. Er versinnbildlicht die Souveränität des Staates ... Da das Wappen die Aufgabe hat, Ämter und Anstalten als staatlich zu bezeichnen, kommt viel darauf an, dass die Bevölkerung dieses von allen anderen Abzeichen unterschiedene Abzeichen sofort als staatliches Kennzeichen versteht und achtet. Ein gewisser Anklang an die bisherigen staatlichen Wappen ist darum erwünscht..."''   vgl. hiezu den [Gesetzestext|Wissenssammlungen/Symbole/Wappengesetz_1918], in dem auch die Attribute Mauerkrone, Sichel und Hammer sowie die Farben Schwarz, Rot und Gold interpretiert werden.

!Vorarbeiten zum Staatswappen 1918

%%columns-fill
[{Image src='Medaillen.png' border='1' caption='Abzeichen des Soldatenrates (Mitte) und Verwundetenmedaille' width='485' height='201' popup='false'}]
----
[{Image src='Vorbereitung_1919_200h.jpg'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/Vorbereitung_1919.jpg' border='1' caption='Wappenentwürfe 1918/19 -Bild durch Klick vergrößern' width='316' height='200' popup='false'}]

%%


Die Entwürfe für das Staatswappen der Ersten Republik gehen auf __Dr. Karl Renner__ zurück, der sich vom Adler der Monarchie zur Gänze trennen wollte und die Trias ''"Stadturm, Ährenkranz, Bergmannshämmer"'' als verbindendes Symbol für Bürger, Bauern und Arbeiter im Auge hatte. \\ \\

[{Image src='Kikeriki.png' align='left' height='300' caption='Wappenentwurf im "Kikeriki" vom 10. November 1918' alt='Entwurf Renners im "Kikeriki" vom 10. November 1918 – Quelle: ÖNB' width='210'}][{Image src='Staatswappen_1918.jpg'  align='left'caption='Wappenentwurf Renners - Nachzeichnung' alt='Entwurf Renners'}][{Image src='Stadtturm_4c.png' height='300' caption='Wappenentwurf Renners - Nachzeichnung' alt='Entwurf Renners ' align='left' width='237'}]
[{Image src='Renner_4.png' align='left'  caption='Wappenentwurf im "Kikeriki" vom 10. November 1918' alt='Entwurf Renners im "Kikeriki" vom 10. November 1918 – Quelle: ÖNB' }]
---------------




!Die Wappen und Flaggen Österreich-Ungarns im Ersten Weltkrieg - 1915-1918

Das letzte Wappen der österreichischen Länder der Monarchie wurde  mit __Allerhöchstem Handschreiben vom 10. Oktober 1915__, das letzte Wappen der gemeinsamen Einrichtungen der österreichisch-ungarischen Monarchie wurde mit __Allerhöchstem Handschreiben vom 11. Oktober 1915__ festgesetzt. Diese Wappen wurden am __3. November 1915__ im Reichsgesetzblatt 327. und 328. kundgemacht. Dabei führte man zwei "kleine" und zwei "mittlere" Wappen ein, während die Schaffung zweier "großer" Wappen "einem späteren Zeitpunkt vorbehalten" bleiben sollte. 1916 wurde dem ungarischen Wappen noch das kroatische Wappen in Form einer Spitze eingefügt. 

Nach jahrzehntelangen Bemühungen hatten sich Österreich und Ungarn zu Beginn des zweiten Jahres des Ersten Weltkriegs auf ein __gemeinsames Staatssymbol__ geeinigt. Trotz seiner traditionellen heraldischen Gestaltung wirkte das Wappen nicht überladen. Vor allem aber war das Kunststück zustandegebracht worden, die "im Reichsrat vertretenen Königreiche und Länder" (cisleithanische Reichhälfte, österreichische Länder) und die "Länder der Heiligen Stephanskrone" (transleithanische Reichshälfte, ungarische Länder) staatsrechtlich und heraldisch zu verbinden und dabei gleichrangig zu behandeln. Das Wappen des Allerhöchsten Herrscherhauses verband beide Reichshälften übergreifend, aber nicht überherrschend. Die aus der Pragmatischen Sanktion stammende Devise ''"Indivisibiliter ac inseparabiliter"'' setzte noch einen die Einheit der in den Krieg gestürzten Donaumonarchie beschwörenden Akzent. __H.G. Ströhl__ hat diese Wappenzeichnungen gestaltet, sie sind den oben genannten Kundmachungen als Anlagen beigegeben. Wichtig für die Heraldik der späteren Republik Österreich ist dabei vor allem das "kleine Wappen der österreichischen Länder", das nach anfänglich völlig konträren Bestrebungen zum legitimen Vorfahren des heutigen Bundeswappens werden sollte.
\\ \\

%%columns-fill
[{Image src='1915_mi_g_200h.jpg'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1915_mi_g.jpg' caption='Das mittlere gemeinsame Wappen 1915' width='320' height='200' popup='false'}]
----
[{Image src='1915_kl_g_200h.jpg'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1915_kl_g.jpg' caption='Das kleine gemeinsame Wappen 1915' width='271' height='200' popup='false'}]
----
[{Image src='1915_kl_g_sw_200h.jpg'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1915_kl_g_sw.jpg' caption='Das kleine gemeinsame Wappen 1915'border='1' width='265' height='200' popup='false'}]
 %%
          
%%columns-fill
[{Image src='1915_mi_oe_200h.jpg'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1915_mi_oe.jpg' caption='Das mittlere Wappen der österreichischen Länder 1915'class='image_left' width='293' height='200' popup='false'}]
----
[{Image src='1915_Schild_200h.jpg'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1915_Schild.jpg'class='image_left'caption='Herzschild' width='145' height='200' popup='false'}]
----
[{Image src='1915_kl_oe_200h.jpg'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1915_kl_oe.jpg' caption='Das kleine Wappen der österreichischen Länder 1915'class='image_left' width='171' height='200' popup='false'}]
----
[{Image src='1915_kl_oe_sw_200h.jpg'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1915_kl_oe_sw.jpg'caption='Das kleine Wappen der österreichischen Länder 1915'border='1'  width='150' height='200' popup='false'}]
%%
\\
%%columns-fill
[{Image src='oe_marineflagge.gif' height='175' caption='Die österreichische Marineflagge (1786-1918)'class='image_left' width='251'}]
----
[{Image src='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/oeu_handelsflagge.jpg'height='175'caption='Österreichisch-ungarische Handelsflagge(1869)' class='image_left' width='258'}] 
----
[{Image src='1915_mi_u_200h.jpg'height='175'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1915_mi_u.jpg' caption='Das vereinigte Wappen der Länder der ungarischen heiligen Krone 1915'border='1' width='257' popup='false'}]
----
[{Image src='1915_kl_u_200h.jpg'link='Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/1915_kl_u.jpg'  border='1' height='175'caption='Das kleinere vereinigte Wappen der Länder der ungarischen heiligen Krone 1916' width='128' popup='false'}]
%%
\\

[Andere historische Wappen Österreichs|http://www.peter-diem.at/History/his.htm]\\ \\
--> __Zur genauen Darstellung der Symbole der Bundesländer vergleiche die [Überblicksseite|Wissenssammlungen/Symbole/Staatssymbole_Übersicht]__\\ \\

Vergleiche hierzu auch den Essay ["Flagge und Wappen der Republik Österreich" in der Academia Oktober 2010|Wissenssammlungen/Symbole/Bundeswappen_Übersicht_1919_bis_heute/Academia_ Einzelbeitrag.mht]\\ \\

--> Siehe auch den [Essay vom 25.10.2011|Wissenssammlungen/Symbole/Bundeshymne/Staatssymbole]

 
[{Metadata Suchbegriff='Wappen Farben rot weiß Bundeswappen  rot-weiss-rot weiss Bundeswappen, Adler, Pleitegeier,' Kontrolle='Nein' }]