Öffentlicher Personennahverkehr#
Öffentliche Verkehrsmittel zur Personenbeförderung mit einer Reiseweite unter 50 km und mit Tarifzwang, meist durch Verkehrsverbünde geregelt. Zum Linienverkehr zählen Stadtschnellbahnen, Straßenbahnen, U-Bahnen, Eisenbahnen, Busse und Fähren, zum Gelegenheitsverkehr Taxis und Ausflugsschiffe.