Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Salzburger Programm#

Vorwort des Bundesparteiobmanns#

Mit der Verabschiedung des „Salzburger Programms“ im Jahre 1972 ist der ÖVP eine perspektivische Standortbestimmung gelungen. Die damals festgelegten grundsätzlichen Ziele ihres politischen Handelns sind heute aktueller denn je und wegweisend für den „Aufbruch" in Europa. Die Grundprinzipien im Salzburger Programm der ÖVP, nämlich

  • Personalität,
  • Subsidiarität und
  • Solidarität

stehen im Wettbewerb der Parteien in ihrer Richtigkeit und Zeitlosigkeit konkurrenzlos da und sind die Basis des geistig-politi-schen Führungsanspruchs, den die ÖVP erhebt. Als modernes Programm einer christlich-demokratischen Volkspartei vereint es das christliche Menschenbild mit liberalem Freiheits- und Leistungsdenken. Unser Grundsatzprogramm hat vielfältige Funktionen: es gibt der Partei ihre Identität, es dient damit der Klarheit über die grundsätzliche Ausrichtung; es ist Richtschnur für das politische Handeln in der Zukunft und zeigt uns grundsatzpolitisches Profil im Wettstreit der Ideen. Das „Salzburger Programm" ist der gesamten Partei zur täglichen Verwirklichung aufgetragen. Es muss aus unserem politischen Tun auf allen Ebenen deutlich werden, in den Gemeinden, in den Ländern, in den Kammern, im Parlament. Die konkrete Tat vermittelt jene Glaubwürdigkeit, die wir brauchen und die zur breiten Zustimmung führt.

Das „Salzburger Programm“ beschreibt unsere zeitlos gültigen langfristigen Ziele. Diese Grundsätze müssen immer wieder auf neue politische Herausforderungen angewendet, müssen konkretisiert werden. Zu diesem Zweck hat die ÖVP die „Aktion 2000" und das „Gesellschaftspolitische Forum“ gegründet. Aufgabe der „Aktion 2000" ist es, mittelfristige Handlungskonzepte für die Zukunft zu entwickeln; das „Gesellschaftspolitische Forum" hat gesellschaftstheoretische Innovationen zu diskutieren und an der Wertediskussion auf der Basis der Grundsätze der ÖVP teilzunehmen. Für die ÖVP gilt es, den besonderen Herausforderungen der nächsten Jahre - Österreichs Position im neuen Europa, leistungsfähige Wirtschaft und hoher sozialer Standard, vor allem aber dem Schutz des Lebens und der Umwelt - gerecht zu werden. Wir bauen dabei auf dem Prinzip der Partnerschaft, der Verantwortung für den Nächsten und die kommenden Generationen auf. Diese Verantwortung ist nur im Rahmen einer funktionierenden Marktwirtschaft wahrzunehmen, wie historische Erfahrungen und ausländische Beispiele zeigen. Aufbauend auf den Grundsätzen des „Salzburger Programms“ hat die ÖVP beim Zukunftsparteitag 1989 das neue Ordnungsmodell der „Ökosozialen Marktwirtschaft" beschlossen, das die Dynamik der Marktwirtschaft für den Ausbau des sozialen Netzes und für den Umweltschutz, damit für die Sicherung der Lebensgrundlagen, mobilisiert. Wir geben damit auf unserer gesellschaftspolitischen Tradition basierende, in sich schlüssige, klare ordnungspolitische Ziele für die politischen Aufgaben der 90er Jahre. Ziele, für die wir durch unsere praktische Arbeit den Wahrheitsbeweis erbracht haben. Wir werden diese Ziele konsequent weiterverfolgen: mit Optimismus und Tatkraft. In der Überzeugung, Österreich und seinen Bürgern, dem Frieden und der Freiheit in Europa und in der Welt zu dienen und damit unsere Zukunft zu sichern.

Dipl. Ing. Josef Riegler, Bundesparteiobmann der ÖVP

--> Das „Salzburger Programm" der Österreichischen Volkspartei wurde am Bundesparteitag vom 1.12.1972 einstimmig beschlossen.

1 Einleitung#

1.1 Alle politischen Entscheidungen enthalten grundsätzliche Wertentscheidungen über die Zukunft der Gesellschaft.

1.2 In Weiterführung der politischen Bewegung christlicher Demokraten, die Träger großer geschichtlicher Leistungen sind, hat sich die ÖVP seit ihrer Gründung im Jahre 1945 zu den folgenden tragenden Prinzipien bekannt: zum Personalismus als Garantie der Freiheit und Würde des Menschen und als Ausdruck seiner übernatürlichen Bestimmung; zum Solidarismus als Alternative zum Individualismus und Kollektivismus; zur Subsidiarität als Schutz vor einem allmächtigen Staat; zur ordnenden, am Gemeinwohl orientierten gesellschaftspolitischen Aufgabe des Staates; zu einer umfassenden Sozialreform als Alternative zum Klassenkampf; zu den auf dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht beruhenden demokratischen Institutionen; zur geschichtlichen, politischen und kulturellen Eigenständigkeit Österreichs.

In den „Programmatischen Leitsätzen" des Jahres 1945 hat die ÖVP das weitgesteckte Ziel eines „freien, selbständigen und lebensfähigen Österreich" „als echten Sozialstaat" entworfen. 1965 stellte das „Klagenfurter Manifest" erstmals die Forderung nach der Bildungsgesellschaft auf. So haben die Grundsätze der ÖVP die gesellschaftliche Entwicklung geformt.

1.3 Die ÖVP will die Gesellschaft nach ihren Grundsätzen gestalten. Sie ist bereit, ihre Grundsätze stets zu überdenken und neu zu entwickeln.

Die stärkere Dynamik auf allen Gebieten des Lebens, die wachsende Bedeutung der Wissenschaft für die Gesellschaft und die erneute Hinwendung zu grundsätzlichen politischen Zielvorstellungen und Prinzipien, aber auch das neue Selbstverständnis der Kirchen, wie es vor allem im II. Vatikanischen Konzil zum Ausdruck gekommen ist, sowie die stärkere Einwirkung internationaler Vorgänge und das Aufkommen neuer Sachprobleme haben eine neue Situation herbeigeführt, welcher dieses Grundsatzprogramm gerecht werden will.

1.4 Die Gedanken dieses Grundsatzprogramms sind bindende Grundlage unserer Entscheidungen.

2 Die Partei der fortschrittlichen Mitte#

2.1 Die ÖVP versteht Politik als Auftrag zur Gestaltung von Gesellschaft und Staat. Ausgehend vom Grundsatz der Freiheit strebt sie die Selbstverwirklichung des Menschen in einer partnerschaftlichen Gesellschaft an.

2.2 Deshalb bekennt sich die ÖVP zur Demokratie und damit zur Teilnahme aller an der Diskussion und Entscheidung der politischen und gesellschaftlichen Aufgaben.

2.3 Als demokratische Partei betrachtet sie es als ihre Aufgabe, die Meinungen und Interessen der Staatsbürger zum Ausdruck zu bringen, sie mit den Mitteln der Demokratie durchzusetzen und für die Institutionen der Demokratie qualifizierte und verantwortungsbewusste Politiker heranzubilden.

2.4 Die ÖVP ist die Partei der fortschrittlichen Mitte. Sie will den Fortschritt, den sie als zunehmende Verwirklichung humaner und demokratischer Werte und als ein Ringen um einen dauerhaften und gerechten Frieden versteht. Die ständige kritische Auseinandersetzung mit dem Bestehenden und das Streben nach Vervollkommnung der Gesellschaft sind für die Politik unentbehrlich. Die ÖVP kämpft gegen jede aktuelle Bedrohung der Freiheit und Menschenwürde.

2.5 Die ÖVP sieht im Christentum die ständige Herausforderung zur Gestaltung der Welt nach den Grundsätzen der Gerechtigkeit, der Nächstenliebe, der Brüderlichkeit und des Friedens. Sie ist offen für Christen und für alle, die sich aus anderen Beweggründen zu einem humanistischen Menschenbild bekennen.

2.6 Die ÖVP anerkennt die Selbständigkeit der Kirchen und Religionsgemeinschaften und tritt für deren freies öffentliches Wirken ein. Sie bindet sich an keine Konfession oder kirchliche Institution.

2.7 Als Volkspartei wendet sich die ÖVP an alle Menschen und Bevölkerungsgruppen. Als soziale Integrationspartei sucht sie die Interessen der verschiedenen Gruppen aufeinander abzustimmen und mit dem Gemeinwohl in Einklang zu bringen. Diesem Ziel entspricht der Aufbau der ÖVP.

2.8 Die ÖVP bekennt sich zur innerparteilichen Demokratie und zur aktiven Mitwirkung aller ihrer Mitglieder und Freunde an ihrer Willensbildung. Sie achtet die Vielfalt der Auffassungen und fördert Eigeninitiative und Zivilcourage.

2.9 Die ÖVP fordert von allen ihren Mitarbeitern, Funktionären und Mandataren ein hohes Maß an Verantwortungsbewusstsein. Sie müssen die Grundsätze und Ziele der Partei sachlich und uneigennützig vertreten.

2.10 Sie erstellt ihre Pläne in Zusammenarbeit mit der Wissenschaft, nach sorgfältiger Analyse der gesellschaftlichen Wirklichkeit und im Hinblick auf die Gestaltung der Zukunft. Sie bejaht die ständige Überprüfung des Erreichten und den Mut, die Brauchbarkeit neuer Lösungen durch Versuche zu erproben.

2.11 Die ÖVP steht in der internationalen Gemeinschaft der christlich-demokratischen Parteien. Sie kämpft mit diesen für eine Gesellschaftsordnung, in der die der Würde des Menschen entsprechende freie Entfaltung der Persönlichkeit und soziale Gerechtigkeit für alle weltweit möglich wird.

3 Die Grundsätze der ÖVP#

3.1 Unser Menschenbild#

3.1.1 Die ÖVP leitet ihren politischen Gestaltungswillen aus einem christlich begründeten Verständnis von Mensch und Gesellschaft ab. Sie hat bedingungslose Ehrfurcht vor dem Leben. Sie setzt sich für die in der Erklärung der Menschenrechte zum Ausdruck kommenden natürlichen Rechte des Menschen ein.

3.1.2 Für die ÖVP ist der bestimmende Höchstwert ihrer Politik die menschliche Person, die durch ihr schöpferisches Denken, kritisches Bewusstsein und verantwortliches Handeln den unveräußerlichen Anspruch auf Freiheit und Selbstbestimmung besitzt.

3.1.3 Die ÖVP anerkennt den über die materielle Existenz hinausweisenden Sinn des Lebens. Dieser ist für uns ein wesentlicher Antrieb, die frei entscheidende Persönlichkeit des Menschen zu stärken und aktiv an der Verbesserung der Lebensbedingungen aller Menschen mitzuwirken.

3.1.4 Der Mensch kann nur in der Gemeinschaft zur vollen Entfaltung seiner Persönlichkeit kommen. Er hat die Verpflichtung, seinen Bei- trag zum Gemeinwohl zu leisten. Die Gesellschaft ihrerseits hat die Verpflichtung, die Selbstverwirklichung des Menschen zu ermöglichen. Unsere Überzeugung vom Wesen des Menschen und seiner Rolle innerhalb der Gesellschaft lässt uns die Vervollkommnung des Menschen und der Gesellschaft als immer neu gestellte Aufgabe begreifen.

3.2 Freiheit#

3.2.1 Im Sinne ihres Menschenbildes bekennt sich die ÖVP zur Entscheidungs- und Handlungsfreiheit und zur Verantwortung jedes Menschen vor seinem Gewissen. Sie steht auf dem Boden der in der Bundesverfassung und in der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte festgesetzten Grund- und Freiheitsrechte und tritt für deren ständige Sicherung und Erweiterung ein. Insbesondere tritt die ÖVP für den verstärkten Schutz der heute vielfach gefährdeten Privatsphäre und persönlichen Sicherheit des Menschen und für das Recht auf Widerstand gegen ungerechte Gewalt ein.

3.2.2 Freiheit ist für die ÖVP mehr als das Freisein von obrigkeitlichem, wirtschaftlichem und geistigem Zwang. Freiheit bedeutet für sie Freisein zur Selbstbestimmung des eigenen Lebensbereiches und zur Mitbestimmung der gesellschaftlichen Angelegenheiten. Die ÖVP lehnt dabei jede Form von Manipulation ab. Totale staatliche Daseinsvorsorge muss letztlich zum Untergang der Freiheit führen. Freiheit ist eine ständig gefährdete Voraussetzung sinnerfüllter Lebensführung. Daher wollen wir die stärkere Teilnahme des einzelnen an der gesellschaftlichen Entwicklung, die Schaffung neuer Mitwirkungsmöglichkeiten und die Herstellung zahlreicher Wahlmöglichkeiten in allen Lebensbereichen.

3.2.3 Der individuelle Freiheitsraum findet seine Grenzen an der Freiheit anderer.

3.2.4 Die Freiheit hat die Sicherung der Existenz zur Voraussetzung. Nur soziale Gerechtigkeit gibt allen die Chance der Freiheit. Deshalb bekennt sich die ÖVP zum sozialen Staat, der das Recht auf Bildung, das Recht auf Arbeit und gerechten Ertrag der Arbeit, das Recht auf persönliches Eigentum, das Recht auf Schutz der Gesundheit sowie auf eine gerechte Aufteilung der Lasten sicherstellt.

3.2.5 Die Freiheit und alle anderen politischen Rechte werden am besten durch ihre Ausübung gesichert. Das Maß an Freiheit, das wir morgen besitzen werden, hängt von dem Maß an Verantwortung ab, das wir heute zu tragen bereit sind.

3.3 Gleichheit#

3.3.1 Die ÖVP anerkennt die Gleichheit aller Menschen in ihrem Wesen und ihrer Würde.

3.3.2 Alle sollen gleiche Rechte bei gleichen Pflichten und gleichen Möglichkeiten haben. Die ÖVP will soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit für alle.

3.3.3 Die ÖVP will jedem Staatsbürger über die verfassungsmäßig garantierte Gleichheit vor dem Gesetz hinaus gleiche individuelle Entfaltungsmöglichkeiten und gleiche soziale Aufstiegschancen erkämpfen.

3.3.4 Die ÖVP ist entschlossen, die bestehenden und ständig neu auftretenden Formen der Ungleichheit, Privilegierung und Diskriminierung zu überwinden. Sie kämpft gegen soziale, rassische, ethnische und religiöse Vorurteile.

3.3.5 Überall, wo Hindernisse für die persönliche Entwicklung vorliegen oder wo eine soziale Benachteiligung besteht, die von den Betroffenen nicht aus eigener Kraft überwunden werden kann, muss die Gesellschaft fördernd und ausgleichend eingreifen.

3.3.6 Die ÖVP anerkennt die Verschiedenartigkeit der Menschen. Sie lehnt bevormundende und uniformierende Maßnahmen ab, da diese sowohl der sozialen Gerechtigkeit wie der freien Entfaltung der Persönlichkeit widersprechen.

3.3.7 Wie die Freiheit ist auch die Gleichheit durch den Missbrauch politischer Macht bedroht.

3.4 Leistung#

3.4.1 Die ÖVP will die Voraussetzungen für die Selbstverwirklichung des Menschen dadurch verbessern, dass sie den persönlichen Leistungswillen und die Initiative herausfordert.

3.4.2 Das gilt für alle Lebensbereiche, für die Produktion wirtschaftlicher Werte ebenso wie für die Leistungen kultureller, sozialer und politischer Natur.

3.4.3 Die persönliche Leistung muss der Maßstab für Arbeitseinkommen, beruflichen Aufstieg und gesellschaftliche Anerkennung des einzelnen sein.

3.4.4 Der Leistungswille ist die Grundlage menschlichen Fortschritts und die Voraussetzung für die Bewältigung neuer Gemeinschaftsaufgaben und einer wirksamen Hilfe für die Schwachen.

3.4.5 Das Leistungsprinzip hat Grenzen. Die Entfaltung der Persönlichkeit vollzieht sich nicht nur in der zielbewussten Leistung, sondern auch in schöpferischer Erholung, in sinnvollem Lebensgenuss und freiem Spiel. Niemand darf einem seine körperlichen und seelischen Kräfte übersteigenden Leistungszwang ausgesetzt werden. Nur die ständige Frage nach dem Sinn der Leistung kann eine Fehlentwicklung der Gesellschaft verhindern.

3.4.6 Wer zur Leistung nicht befähigt ist, hat Anspruch auf die Hilfe von Staat und Gesellschaft.

3.5 Partnerschaft#

3.5.1 Die ÖVP will die partnerschaftliche Gesellschaft verwirklichen. Sie versteht darunter eine soziale Struktur, die gekennzeichnet ist durch das Zusammenwirken von Personen, die in ihrer Würde und Freiheit gleich geachtet, in ihren Eigenarten, Interessen und Funktionen aber als verschieden erkannt werden.

3.5.2 Die moderne arbeitsteilige Gesellschaft ist durch eine erhöhte Differenzierung und eine Vielfalt der Auffassungen, der Interessen und der Gruppen gekennzeichnet. Wir bejahen diese Vielfalt; sie ist eine der wichtigsten Voraussetzungen für die schöpferische Fortentwicklung der Menschheit.

3.5.3 Diese Vielfalt führt zwangsläufig zu Interessengegensätzen und Konflikten. Die Partnerschaft bietet die Basis, Konflikte nutzbar zu machen und friedlich zu lösen. Sie fordert die Austragung der Konflikte in einem Geist der gegenseitigen Achtung, die Bereitschaft zum Gespräch und die Anerkennung gemeinsamer Werte oder Interessen.

3.5.4 Das partnerschaftliche Prinzip ist der der Menschenwürde und der Demokratie am besten entsprechende Weg zu mehr Frieden, Freiheit, Gleichheit und sozialer Gerechtigkeit.

3.5.5 Wir treten deshalb für die Anwendung des partnerschaftlichen Prinzips in allen Lebensbereichen, in der Familie, im Wirtschaftsund Arbeitsleben, im Staat und in der Völkergemeinschaft ein.

3.6 Aufgabenteilung#

3.6.1 Die ÖVP bekennt sich zum Prinzip der Aufgabenteilung in der partnerschaftlichen Gesellschaft. Diese löst ihre Probleme nicht allein durch den Staat, sondern durch eine Vielfalt von Einrichtungen.

3.6.2 Nur diese Vielfalt gewährleistet dem Menschen ein Leben in Freiheit. Der einzelne und kleine Gemeinschaften sollen befähigt werden, ihre Aufgaben eigenverantwortlich und dadurch lebensnah zu lösen. Sie entlasten die übergeordneten Gemeinschaften und den Staat, die so ihre Kräfte für die Planung und Durchführung jener Aufgaben wirkungsvoller einsetzen können, die nur von ihnen bewältigen sind.

3.6.3 Diese Aufgabenteilung wird umso dringlicher, als immer engere Verflechtungen der gesellschaftlichen Beziehungen und die Weiterentwicklung von Wirtschaft und Technik die Übernahme neuer Planungs- und Steuerungsaufgaben durch die öffentlichen Körperschaften erfordern.

3.6.4 Es ist daher notwendig, die bestehende Aufgabenteilung auf ihre Zweckmäßigkeit zu prüfen und den Staat von Aufgaben zu entlasten, die andere gesellschaftliche Einrichtungen ebenso gut oder besser durchführen können.

3.6.5 Die ÖVP vertritt den Standpunkt, dass der einzelne von der Gemeinschaft nur das fordern soll, was er aus eigener Kraft nicht leisten kann.

3.6.6 Dem Grundsatz der Aufgabenteilung entspricht die Forderung nach funktionsgerechter Ausgestaltung des Föderalismus und der Autonomie der Gemeinden, Körperschaften und Verbände.

3.6.7 Der Staat, die nationalen und internationalen Einrichtungen müssen in der Welt von morgen bereit sein, stärker an einer Aufgabenteilung auf internationaler Ebene mitzuwirken.

3.7 Partizipation#

3.7.1 Die ÖVP will, dass immer mehr Menschen immer stärker an den gesellschaftlichen Vorgängen beteiligt werden, die ihr Leben bestimmen. Mehr Demokratie ist mehr Teilnahme von mehr Menschen an mehr gesellschaftlichen Entscheidungen. Darin liegt die aktuelle Verwirklichung der Idee der Volkssouveränität.

3.7.2 Nur durch die steigende Teilnahme aller kann der dynamische Prozess der Demokratie verstärkt werden und die Demokratie auf Dauer Belastungen standhalten.

3.7.3 Verantwortungsbewusstsein, Toleranz und kritische Urteilsfähigkeit sind notwendige Voraussetzungen der Partizipation. Durch die demokratische Teilnahme werden soziale Fähigkeiten und soziale Tugenden, die Bereitschaft zu sozialem Engagement und zu politischer Bildung entwickelt. Wesentliche Voraussetzungen der Teilnahme sind die möglichst umfassende freie Information über gesellschaftliche Vorgänge sowie die Öffentlichkeit der Entscheidungen.

3.7.4 Durch erhöhte Teilnahme wird dem drohenden Desinteresse an den öffentlichen Angelegenheiten und einer bloßen Konsumhaltung gegenüber der Politik entgegengewirkt. Die persönliche Entfaltung und das Leistungsinteresse im Arbeitsleben, in den Kultur und Wirtschaftsprozessen, in den permanenten Bildungsvorgängen und in der Gestaltung der Freizeit werden dadurch gestärkt.

3.7.5 Demokratische Partizipation erfolgt außer über die selbstverständliche Ausübung des Wahlrechts, durch vielfältige Initiativen des einzelnen, durch Engagement in gesellschaftlichen Organisationen und spontanen Gruppen, durch ein möglichst vollkommenes Ausnützen der dem einzelnen und den Gruppen zustehenden Möglichkeiten. Eine wesentliche Methode der Teilnahme ist die Mitwirkung an der Bildung des öffentlichen Bewusstseins durch möglichst viele und verschiedene Kräfte der Gesellschaft.

3.7.6 In der partizipatorischen Demokratie wird kleinen Gruppen und Minderheiten nicht nur der Bestand gesichert, sondern die Möglichkeit eingeräumt, die Gesellschaft mitzubestimmen und zu verbessern.

3.7.7 Die Partizipation ist eine Voraussetzung der partnerschaftlichen Gesellschaft. Sie sichert allen Partnern die Teilnahme an den vielfältigen Entscheidungsprozessen.

4 Neue Verantwortung in der Gesellschaft#

4.1 Höhere Lebensqualität#

4.1.1 Es war immer Ziel der ÖVP, die Lebensbedingungen aller Österreicher zu verbessern. Nach dem großen Werk des Wiederaufbaues führten soziale Marktwirtschaft und Wachstumspolitik zu früher nie erreichtem Wohlstand und sozialer Sicherheit.

4.1.2 Inzwischen aber sind die mit den Lebensformen der Wohlstandsgesellschaft verbundenen Belastungen und die natürlichen Grenzen des Wachstums sichtbar geworden. Politik kann sich deshalb nicht länger im rein quantitativen Übertreffen des Erreichten erschöpfen. Das wichtigste Ziel moderner Gesellschaftspolitik ist heute eine höhere Qualität des Lebens, die auch das seelische, geistige und körperliche Wohlbefinden des Menschen einschließt.

4.1.3 Die Erhaltung der menschlichen Gesundheit, ihre Bewahrung vor Zivilisationsschäden und die Nutzung der wachsenden Möglichkeiten zur Lebensverlängerung werden zu erstrangigen Aufgaben der Gesellschaft.

4.1.4 Der Schutz unserer Umwelt, vor allem auch die Erhaltung und Wiederherstellung des ökologischen Gleichgewichtes der Natur, sind heute vordringlich gewordene Aufgaben des Staates und der Gesellschaft.

4.1.5 Die Probleme der Automation, die erhöhten Leistungsanforderungen und der Prozess der Verstädterung verlangen Anstrengungen zur Entwicklung neuer humaner Lebensformen und zur seelischen Bewältigung der den Menschen in dieser technisierten Welt gestellten Anforderungen.

4.1.6 Bildung ist eine permanente Aufgabe. Befriedigende und schöpferische Tätigkeit in Arbeit und Freizeit zählt zu den Voraussetzungen eines sinnerfüllten Lebens.

4.1.7 Dem Staat werden neue Aufgaben zuwachsen. Für diese Aufgaben müssen durch Umschichtung und Delegierung staatlicher Zuständigkeiten und durch eine rationelle Verwaltung mehr Kräfte des Staates frei werden. Die ÖVP tritt dafür ein, dass aus den zusätzlichen Staatsaufgaben den Staatsbürgern keine untragbaren Belastungen und keine neuen Abhängigkeiten erwachsen.

4.1.8 Das Ziel höherer Lebensqualität verlangt erhöhte Anreize zur Eigenvorsorge. Die Vermögensbildung für alle Bevölkerungskreise wird zu einer aktuellen gesellschaftspolitischen Aufgabe.

4.1.9 Eine - wenn auch nicht die ausschließliche - Voraussetzung für die höhere Lebensqualität ist der wirtschaftliche Erfolg. Der soziale Erneuerungswille darf hinter dem technischen Fortschritt nicht zurückbleiben.

4.1.10 Die Probleme der Zukunft können nur mehr durch enge Zusammenarbeit und Solidarität der Völker über die Grenzen der Staaten hinweg bewältigt werden.

4.2 Bildung als Lebensaufgabe#

4.2.1 Die Österreichische Volkspartei bekennt sich zur Bildungsgesellschaft. Bildung ist ein entscheidender Faktor unserer heutigen gesellschaftlichen Dynamik. Von ihr hängt die Entwicklung in Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Kunst ab.

4.2.2 Das Bildungssystem muss allen Menschen Chancen zu eigenständiger Entwicklung ihrer Begabungen geben. Wir bekennen uns zum Recht auf Bildung und zum Grundsatz gleicher Bildungschancen. Regionale und soziale Benachteiligungen sind durch gezielte Maßnahmen zu beseitigen. Wir bekennen uns zur freien Wahl des Bildungsweges und zu freien Bildungsträgern. Im Bildungsvorgang hat der weniger Begabte Recht auf Hilfe, der Leistungsfähige Recht auf Entfaltung.

4.2.3 Ziel der Bildung ist der mündige Mensch, der Entscheidungen verantwortungsvoll zu treffen vermag. Permanente Bildung hilft dem Menschen, sein Leben in Beruf und Freizeit zu bewältigen und an den Prozessen einer demokratischen Gesellschaft mitzuwirken. Bildung muss schöpferische Phantasie und kritisches Urteil anregen, zu selbständigem Denken und Handeln befähigen und den Willen zur Gemeinschaft fördern. Bildung soll dem Menschen helfen, nach einem begründeten Weltbild und Wertsystem zu leben.

4.2.4.0 Das Bildungssystem muss ein ausreichendes Angebot für alle Altersstufen umfassen.

4.2.4.1 Die vorschulische Erziehung soll die Anlagen des Kindes mit altersgerechten Methoden wecken und fördern, um besonders Kindern aus anregungsarmem Milieu zusätzliche Impulse zu geben.

4.2.4.2 Das Schulsystem muss nach Begabungen und Bildungszielen differenziert sein und für möglichst viele Übertrittsmöglichkeiten zwischen den verschiedenen Bildungswegen sorgen. Lerninhalte und Lehrmethoden sollen zeitgemäß und lebensnah sein und ständig auf ihre Gültigkeit hin überprüft werden. Lehrerausbildung und Lehrerfortbildung haben den Anforderungen neuer Entwicklungen laufend Rechnung zu tragen. Dem Ausbau der politischen Bildung muss in Hinkunft besondere Bedeutung zukommen.

4.2.4.3 Die Berufsausbildung hat individuelle Begabung und voraussehbare Berufschancen zu berücksichtigen. In der Lehrlingsausbildung müssen Berufsschule und Betrieb als gleichwertige Ausbildungspartner zusammenarbeiten. Einem Prestigedenken, das die Lehrlingsausbildung und die berufsbildende Schule geringschätzt, ist entgegenzuwirken. Für Schüler und Absolventen allgemeinbildender höherer Schulen sind berufsorientierte Ausbildungsgänge mit ausreichenden Wahlmöglichkeiten einzurichten.

4.2.4.4 Die Hochschule hat dem Studenten die Möglichkeit zu geben, in selbständiger Arbeit eine qualifizierte wissenschaftliche oder künstlerische Ausbildung zu erwerben. Das soll in partnerschaftlichem Zusammenwirken aller Forschenden, Lehrenden und Studierenden geschehen.

4.2.4.5 Freiheit der Hochschulen bedeutet Freiheit der Forschung und Lehre und autonome Verwaltung. Der Staat hat diese Grundsätze zu respektieren und ausreichende Mittel zur Verfügung zu stellen. Das Hochschulmanagement hat den rationellen Einsatz der öffentlichen Mittel zu gewährleisten.

4.2.5 Der ständige Ausbau der wissenschaftsbezogenen Forschung ist Voraussetzung für die kulturelle und wirtschaftliche Entwicklung Österreichs. Daher sind sowohl universitäre als auch außeruniversitäre Forschung von der öffentlichen Hand in steigendem Maße direkt und durch steuerliche Begünstigungen zusätzlich indirekt zu fördern.

4.2.6.1 Im Menschen ist die Bereitschaft zu wecken, sich ständig weiterzubilden. Für Nachholbildung, Umschulung und Weiterbildung im Rahmen einer modernen Erwachsenenbildung sind alle notwendigen Voraussetzungen zu schaffen. Diese erhöht ihre Wirksamkeit durch Zusammenarbeit mit den Massenmedien. Oberster Grundsatz moderner Erwachsenenbildung ist die Freiheit der Träger und die Freiwilligkeit der Teilnahme.

4.2.6.2 Die Schulen sollen nicht nur dem Schulunterricht vorbehalten sein, sondern als offene Schulen zu allgemeinen Bildungszentren werden.

4.2.6.3 Voraussetzung für ein leistungsfähiges Bildungssystem sind Durchlässigkeit der Bildungswege, Begabtenförderung, Bildungsberatung und Bedarfsforschung.

4.3 Humane Arbeitswelt und sinnerfüllte Freizeit#

4.3.1 Die ÖVP tritt für die Verwirklichung des Prinzips der Partnerschaft in der modernen Arbeitswelt ein, in der jeder seine Begabung und Leistungsfähigkeit voll entfalten können soll. Die Partnerschaft sichert den gerechten Anteil am Arbeitserfolg, die Möglichkeit sozialen Aufstiegs und die Übernahme höherer Verantwortung. Die Gestaltung der Arbeitswelt muss vor allem unter der humanen Perspektive der Selbstverwirklichung des Menschen und nicht nur ausschließlich unter der ökonomischen Perspektive der Leistung gesehen werden.

4.3.2 Die arbeitsteilige Gesellschaft ist durch Spezialisierung und Automation gekennzeichnet. Das führt zu neuen Formen der Entfremdung des Menschen am Arbeitsplatz und vom Ergebnis seiner Arbeit. Diese Entfremdung kann nur durch eine entsprechende Information, gemeinsame Erarbeitung der Unternehmensziele, Berücksichtigung der Bedürfnisse des Menschen in der Arbeitswelt sowie die Regelung der Entscheidungsbefugnisse und der Verantwortung im Sinne einer Mitbestimmung der Betriebsangehörigen überwunden werden. Neue Formen der Beteiligung an Ertrag und Risiko der Unternehmen sollen die betriebliche Partnerschaft ergänzen.

4.3.3 Mitbestimmung und Mitverantwortung geben dem einzelnen Einfluss auf die Gestaltung seines Lebens in der Arbeitswelt und sind daher vor allem persönlich und direkt auszuüben. Die freie Entscheidung des Arbeitnehmers und die Freiheit am Arbeitsplatz darf nicht durch betriebsfremde Einflüsse eingeschränkt werden. Aufgabe der Kammern und Gewerkschaften ist es, die partnerschaftliche Gestaltung der Arbeitswelt in überbetrieblicher Hinsicht unter demokratischer Mitwirkung aller Betroffenen zu erreichen. Aufgabe des Staates ist es, das Recht auf Arbeit zu gewährleisten, die berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern und die Mobilität im Arbeitsleben zu erleichtern. Dadurch soll der einzelne in die Lage versetzt werden, alle beruflichen Chancen zu nützen. Diese Grundsätze haben sinngemäß auch für die öffentliche Verwaltung zu gelten.

4.3.4 Die ÖVP sieht es als ihre Aufgabe an, die humane Gestaltung der Arbeitswelt für alle zu sichern. Der Raubbau an der Arbeitskraft aus einseitigem Profit- oder Konsumstreben kann ebenso wenig der Lebensqualität entsprechen wie die Vernachlässigung jener, denen der technologische Fortschritt oder die strukturelle Entwicklung die Chance auf einen entsprechenden Einkommenserwerb genommen hat.

4.3.5 Die ÖVP sieht es als dringend notwendig an, die soziale und kulturelle Integration der Gastarbeiter in unsere Gesellschaft durch geeignete Maßnahmen voranzutreiben, um auch ihnen die Möglichkeit zu geben, an der höheren Lebensqualität teilzuhaben.

4.3.6 Bei der Verwirklichung des persönlichen Freiheitsanspruches des Menschen und seines politischen und sozialen Engagements, kommt der Freizeit wachsende Bedeutung zu. Freizeit gehört zu den elementaren Lebensbedürfnissen, die die Gesellschaft allen Menschen gewährleisten muss, die aber auch jeder einzelne in Verantwortung gegenüber der Gesellschaft und sich selbst zu nützen hat. In seiner Freizeit soll sich der Mensch erholen können und nicht nur an vorgeprägte Verhaltensweisen gebunden sein, sondern auch neue Formen der Persönlichkeitsentfaltung und der mitmenschlichen Begegnung erleben. Er soll sich in einem individuell gestalteten Heim, durch Ausüben und Erleben von Kunst, durch Betätigung in frei gewählten Wissens- und Interessengebieten, durch Sport und durch die Begegnung mit der Natur wieder selbst finden.

4.3.7 Den Freizeitbedürfnissen muss besonders in den Wohnzentren durch vielfältige Begegnungs- und Betätigungsmöglichkeiten, durch Einrichtungen für Erwachsenenbildung und Sport und durch Freiflächen und Regenerationsgebiete entsprochen werden. Das vielfältige Angebot an Bildung und sportlicher Betätigung ist durch Förderung der freien Bildungsträger und Sportvereinigungen sicherzustellen.

4.3.8 Lebensgewohnheiten und Arbeitsgestaltung führen heute oft zu extremer Bewegungsarmut, die eine erhöhte Gefahr gesundheitlicher Schädigungen bedeutet. Ein Mindestmaß an sportlicher Betätigung ist heute für die Erhaltung der Gesundheit des Menschen entscheidend. Die ÖVP sieht die Anwendung wissenschaftlicher Methoden in der Leibeserziehung sowie den Ausbau des Schul- und Betriebssportes als vordringlich an. Um der gesellschaftlichen Bedeutung des Sportes gerecht zu werden, bedarf es einer planmäßigen Entwicklung des Breitensportes und einer tatkräftigen Förderung des Spitzensportes. Sport kann nie Selbstzweck, sondern nur Mittel zur Entfaltung der Persönlichkeit sein.

4.4 Wirtschaft - Basis des Fortschritts#

4.4.1 Die ÖVP versteht Wirtschaftspolitik nicht als Selbstzweck oder Machtinstrument, sondern als Voraussetzung zur Sicherung und Verbesserung menschlicher Lebensverhältnisse. Instrument dieses Strebens ist die soziale Marktwirtschaft, die in ihrer Weiterentwicklung nicht allein wachsenden Wohlstand erringen und individuelle Bedürfnisse befriedigen, sondern auch die gemeinschaftlichen Aufgaben in Gegenwart und Zukunft bewältigen soll.

4.4.2 Die soziale Marktwirtschaft wird dann ein Mittel zur Erreichung der Ziele einer partnerschaftlichen Gesellschaft sein, wenn die Prinzipien der freien Berufs- und Arbeitsplatzwahl, der freien Konsumwahl und des freien Wettbewerbes angewendet werden und die Freiheit der Unternehmensentscheidung sowie der Verbände und Gewerkschaften gesichert ist. Die Aufgabe der Sozialpartner ist es, bei der Durchsetzung dieser Grundsätze mitzuwirken.

4.4.3 Die verschärfte internationale Konkurrenz und die Schaffung größerer Wirtschaftsräume verlangen von der österreichischen Wirtschaft eine erhöhte Leistungsfähigkeit. Der hohe Exportanteil, die Bedeutung des Tourismus sowie die steigenden finanziellen Anforderungen an den Staat machen verstärkte Anstrengungen sowie die Ausschöpfung aller Möglichkeiten zur Erhöhung der Produktivität notwendig. Größtmögliche Förderung wirtschaftsbezogener Forschungs- und Entwicklungstätigkeit, der gezielte Einsatz von Ausbildung und Information, die Förderung von Forscher und Unternehmergeist sowie der Anreiz zu Leistungsfreude und Risikobereitschaft sind dafür entscheidende Voraussetzungen.

4.4.4 Der notwendige Ausbau und die Erhöhung der Mobilität der Unternehmungen ist sowohl durch die Förderung der Investitionstätigkeit als auch durch eine wirksame Strukturpolitik und Raumordnung zu ermöglichen. Die weitere Verbesserung der Qualität der Leistungen und die Sicherung einer preiswerten Versorgung der Konsumenten erfordert die gezielte Förderung der Spezialisierung und Kooperation vor allem im Bereich der Klein- und Mittelbetriebe. Die Existenz der freien Berufe ist ebenso wie die Entwicklung zur persönlichen Dienstleistung in einer arbeitsteiligen Gesellschaft eine Voraussetzung zur Verbesserung der Lebensverhältnisse.

4.4.5 Im ländlichen Raum müssen die Lebensgrundlagen durch die Bereitstellung zusätzlicher Einkommensmöglichkeiten verbessert werden. Der Ausbau der Infrastruktur und die Beseitigung von regionalen Wohlstandsgefällen gehört zu den vordringlichsten Aufgaben der Raumordnung. Der ländliche Raum darf nicht nur unter dem Gesichtspunkt der land- und forstwirtschaftlichen Produktion gesehen werden, sondern gewinnt neue Bedeutung für die Sicherung der natürlichen Umwelt und des Erholungswertes der Landschaft für die gesamte Bevölkerung.

4.4.6 Aufgabe des Staates in einer modernen Wirtschaftspolitik ist die Erstellung langfristiger Konzepte, die Bereitstellung der notwendigen Daten, die Durchführung einer flexiblen Struktur-, Arbeitsmarkt-, Konjunktur-, Steuer- und Investitionspolitik durch eine wirtschaftsnahe Gesetzgebung und effiziente Verwaltung. Der Staat hat seine wirtschaftspolitischen Entscheidungen vor dem Horizont der immer stärker werdenden internationalen Verflechtung zu treffen. Die Belastungsfähigkeit der Wirtschaft findet ihre Grenze in der Sicherung der internationalen Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen.

4.4.7 Die Wirtschaftspolitik trifft insbesondere auf dem Währungs-, Budget- und Steuersektor Entscheidungen von hoher gesellschaftspolitischer Tragweite. Diese Entscheidungen müssen sich den Zielen der sozialen Marktwirtschaft, wie Stabilität des Geldwertes, wirtschaftliches Wachstum, Sicherung der Vollbeschäftigung und Erhaltung des notwendigen Leistungsanreizes und Sparwillens unterordnen. Nur dadurch kann sie einen Beitrag zur Freiheit des Staatsbürgers und seiner sozialen Sicherheit leisten.

4.5 Eigentum für alle#

4.5.1 Die ÖVP will Eigentum für alle. Sie bekennt sich zur Dynamik der Eigentumsstruktur und zur Vielfalt der Eigentumsformen.

4.5.2 Die vorhandene Streuung von Eigentum stellt ein ausbaufähiges Fundament für die Verbesserung der Eigentumsstruktur durch neue Formen des Sparens und der Vermögensbildung, insbesondere auch in Arbeitnehmerhand, dar. Eine intensivere Förderung der Vermögensbildung kann nicht zuletzt dazu beitragen, das Problem der Einkommensverteilung zu entschärfen.

4.5.3 In einer modernen Eigentumsordnung ist das Eigentum sowohl eine Garantie der persönlichen Freiheit als auch eine Verpflichtung gegenüber der Gemeinschaft. Das Privateigentum an den Produktionsmitteln ist Voraussetzung unternehmerischer Initiative und schöpferischer Neuerungen.

4.5.4 Die Ausübung des Eigentumsrechtes des Einzelnen muss im übergeordneten Interesse der Allgemeinheit und im Recht des Mitmenschen auf Eigentum seine Grenzen finden. Mit der Größenordnung, Konzentration und gesellschaftlichen Bedeutung des Eigentums wächst auch seine soziale Verpflichtung.

4.5.5 Das öffentliche Eigentum muss einer verstärkten demokratischen Kontrolle und der permanenten Überprüfung seiner Zweckmäßigkeit unterworfen werden. Aus dem Eigentum der öffentlichen Hand an Wirtschaftsunternehmungen dürfen keine Sonderrechte abgeleitet werden.

4.5.6 Das Eigentum an Grund und Boden unterliegt deshalb einer besonderen sozialen Bindung, weil in der sich immer stärker herausbildenden Stadtgesellschaft der Bedarf an Bauland für öffentliche und private Bauvorhaben wächst. Um in dichter besiedelten Gebieten langfristig planen und zweckmäßig bauen zu können, wird es notwendig sein, Grundstücke unter Mitwirkung der Betroffenen in einem öffentlichen Verfahren der Stadterneuerung zugänglich zu machen. Die ÖVP tritt deshalb für ein modernes Bodenrecht ein. Sie lehnt die private Grundstückspekulation ebenso ab wie die Hortung von Bauland durch Gebietskörperschaften.

4.5.7 Um eine Überfremdung zu verhindern, muss der Bodenerwerb von Ausländern Beschränkungen unterworfen werden.

4.5.8 Eigentum soll seine Träger frei, nicht aber andere unfrei machen.

4.6 Sozialer Fortschritt#

4.6.1 Die ÖVP versteht die partnerschaftliche Gesellschaft als eine Gemeinschaft, die soziale Lasten und Risiken gemeinsam trägt.

4.6.2 Eine moderne Sozialpolitik muss außer der quantitativen Vorsorge auch einen qualitativen Beitrag zur Verbesserung der Lebensverhältnisse des einzelnen leisten. Sie kann die Wirksamkeit als Hilfe zur Selbsthilfe wesentlich steigern. Die ÖVP verlangt von einer modernen Sozialpolitik, dass sie nicht starr an überkommenen Vorstellungen festhält, sondern dass sie sich an der Dynamik der wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung stets neu orientiert. Während bisher typische Fälle sozialer Notstände allmählich schwinden, entstehen soziale Härten neuer Art, nicht zuletzt Probleme menschlicher Vereinsamung, denen mit neuen sozialpolitischen Maßnahmen begegnet werden muss.

4.6.3 Die Ausbildung und Umschulung jener, die von den ständigen Strukturveränderungen betroffen sind, ist vordringlich. Ein Schwerpunkt moderner Sozialpolitik soll die Reintegration und Rehabilitation und die Schaffung von Arbeitsplätzen für Behinderte sein.

4.6.4 Wir wollen die Einrichtungen der sozialen Sicherheit so gestalten, dass sie in zweckmäßiger Größe gemäß der beruflichen Struktur der Versicherten und unter möglichst aktiver Mitwirkung der Betroffenen arbeiten. Sie sollen in größtmöglicher Autonomie die Regelung ihrer Leistungen so vornehmen, dass den tatsächlich empfundenen Bedürfnissen Rechnung getragen wird, in hohem Umfang Wahlmöglichkeiten eingeräumt sind und eine sparsame Verwaltung sichergestellt ist. Die ÖVP erkennt aber auch die Gefahren einer Fehlentwicklung der Institutionen der sozialen Sicherheit, welche in einem in sich selbst begründeten Eigenleben und in der Ausübung politischer Macht liegen.

4.6.5 Dem Einzelnen soll es ermöglicht werden, im Rahmen seiner wirtschaftlichen Möglichkeiten auch selbst für vorhersehbare Risiken vorzusorgen. In der Altersvorsorge sollen zusätzlich zur gesetzlichen Pensionsversicherung Formen persönlicher Sicherung gefördert werden.

4.6.6 Da die sozialen Maßnahmen des Staates nur durch entsprechende Einkommensverzichte der Erwerbstätigen sichergestellt werden können, muss sich die staatliche Sozialpolitik stets der Folgewirkung steigender Soziallasten bewusst sein. Es muss deshalb immer wieder abgewogen werden, inwieweit durch zusätzliche Sozialleistungen die Erreichung des Europaniveaus der Reallöhne erschwert wird.

4.6.7 Nach dem weitgehenden Ausbau der sozialen Sicherheit tritt die ÖVP für eine neue Phase der Sozialpolitik der menschlichen Nähe ein. Die drückendsten sozialen Tatbestände der Gegenwart können nicht allein durch Geldleistungen bewältigt werden, sondern nur durch das verstärkte persönliche Engagement für den Mitmenschen. Die ÖVP verlangt zur Bewältigung aller dieser Aufgaben eine wesentliche Aufwertung der Sozialberufe. Sozialpolitik der Zukunft ist für uns nicht zuletzt Kampf gegen die Verlassenheit im Alter, gegen die mangelhafte Betreuung Schwerkranker und Pflegebedürftiger, gegen die Notstände der Familien und gegen die Vernachlässigung der Jugend.

4.6.8 Zeitgemäße Sozialpolitik muss auch die Wohlstandsgesellschaft bewältigen. Ausbildung und Aufklärung über eine gesunde Lebensweise und über die Erhaltung der geistigen und körperlichen Leistungsfähigkeit werden als soziale Aufgaben immer stärker hervortreten. Diese Hilfe muss unter Vermeidung jeder Bevormundung geleistet werden.

4.7 Gesundheit#

4.7.1 Die ÖVP erkennt die mit steigendem Lebensstandard immer größer werdende Aufgabe der Gesellschaft, des Staates und jedes einzelnen, für die Erhaltung der Gesundheit und einer gesunden Um weit zu sorgen. Dem Schutz der Gesundheit und der Sorge für unsere Umwelt gebührt innerhalb der staatlichen Aufgaben Vorrang: daher müssen sie bei allen langfristigen Planungen und Entscheidungen und in der internationalen Zusammenarbeit besonders berücksichtigt werden.

4.7.2 Im Gesundheitswesen muss das Recht auf rasche und qualitativ gleiche und dem jeweiligen Stand der modernen Medizin entsprechende Versorgung unabhängig von Einkommen und Wohnort verwirklicht werden.

4.7.3 Gesundheitspolitik muss den ganzen Menschen sehen und sich von seinem körperlichen, geistigen und seelischen Wohlbefinden leiten lassen. Eine moderne Gesundheitspolitik muss daher auch die sozialen und psychologischen Probleme der Krankheit erforschen und zu lösen versuchen.

4.7.4 Gesundheitspolitik muss nicht nur auf die Heilung, sondern in erster Linie auf die Verhütung und Früherkennung von Krankheiten ausgerichtet sein. Systematische gesundheitliche Betreuung und Aufklärung, vor allem über die stark zunehmenden Zivilisationskrankheiten, ist ein wichtiger Teil des Gesundheitsschutzes.

4.7.5 Besonderes Augenmerk ist auf die möglichst rasche und vollständige Rehabilitation gesundheitlich Geschädigter zu richten.

4.8 Umweltschutz#

4.8.1 Umweltschutz ist nicht nur Aufgabe des Staates, es besteht auch für jeden einzelnen die Verpflichtung, umweltgerecht zu denken und zu handeln und Verständnis für Umweltschutzmaßnahmen aufzubringen.

4.8.2 Durch Auswertung wissenschaftlicher Prognosen und der Erfahrungen anderer Länder und durch Überprüfung des bereits eingetretenen Grades der Gefährdung muss ein umweltorientiertes Vorwarnsystem geschaffen werden. Es muss sichergestellt werden, dass sich der Gesamthaushalt der Natur auch in Zukunft selbst regulieren kann. Die Unterordnung der Produktionstechnik unter die Gesetze der Biosphäre ist ein Problem, das nur im engsten Einvernehmen zwischen Politik, Wissenschaft und Wirtschaft und durch internationale Zusammenarbeit gelöst werden kann.

4.8.3 Der Umweltgefährdung ist durch vorbeugende Maßnahmen entgegenzuwirken. Durch internationale Verträge, gesetzliche Ermächtigungen, Umschichtung öffentlicher Ausgaben, Steuererleichterungen und Kreditverbilligungen sollen den Gebietskörperschaften und Unternehmungen derartige Maßnahmen ermöglicht und erleichtert werden.

4.8.4 Der Mensch hat Anspruch auf eine gesunde und ästhetische Umwelt. Natur- und Stadtbildschutz, Bau-, Stadt- und Raumplanung müssen darauf Bedacht nehmen, dass die Umwelt des Menschen Erholungsraum und eine „Stätte der Seele" ist.

4.9 Freiheit der Kunst#

4.9.1 Die ÖVP versteht Kunst als schöpferische Interpretation und Gestaltung der Welt und des Welterlebens.

4.9.2 Ursprung der Kunst sind schöpferische Phantasie, kritischer Geist und Gestaltungskraft des Menschen. Diese Kräfte sind nicht in einem isolierten Raum künstlerischer Betätigung wirksam, sondern in vielen Bereichen des Lebens wie Kleidung, Wohnung und Umwelt, ebenso wie in Wissenschaft, Technik, Wirtschaft und Politik. Kunst ist somit kein Sonderfall des Lebens.

4.9.3 Der Künstler wirkt für die Gesellschaft, die Gesellschaft braucht das Wirken des Künstlers. Der Künstler braucht für sein Schaffen geistige Freiheit und materielle Sicherheit. Künstlerförderung muss deshalb bestrebt sein, ihm diese materielle Sicherheit zu bieten, ohne seine geistige Freiheit einzuschränken.

4.9.4 Kunstpolitik hat Altes, das als wertvoll anerkannt wird, zu bewahren und für Neues offen zu sein. Die Präsentation österreichischer Kunst im In- und Ausland und ausländischer Kunst in Österreich ist eines ihrer Hauptziele.

4.9.5 Die Bereitschaft der Öffentlichkeit, sich mit Kunst und Künstlern auseinanderzusetzen, ist durch verstärkte Information über das Bildungssystem und die Massenmedien zu heben.

4.9.6 Im Sinne der Aufgabenteilung soll nicht nur die öffentliche Hand fördernd auftreten. Erleichterungen für die private Kunstförderung vermehren die Chancen der Künstler.

4.9.7 Erhöhte Aufmerksamkeit ist auf die Gestaltung von Bauten zu lenken. Architektur als bleibende Formung des Umraums betrifft die ganze Gesellschaft. Sie ist als politische Äußerung anzusehen. Als einer der wichtigsten Beiträge zur Gestaltung des menschlichen Lebensraumes sind Bauten nicht nur unter dem Gesichtspunkt ihres sachlichen Zwecks, sondern auch nach ihrer ästhetischen Funktion zu werten.

4.9.8 Die ÖVP tritt für einen verbesserten Denkmalschutz ein, der die er-haltungswürdigen Werke von Architektur und Kunst bewahrt.

4.10 Dynamische Demokratie#

4.10.1 Die ÖVP bekennt sich zur dynamischen Weiterentwicklung der Demokratie, die im Sinne der Partizipation allen Staatsbürgern die Möglichkeit der Beteiligung an der politischen Willensbildung und Entscheidung der öffentlichen Angelegenheit garantiert.

4.10.2 Sie bekennt sich zum parlamentarischen Regierungssystem und damit zum Leistungswettbewerb der Parteien in Regierung und Opposition. Die ÖVP tritt für ein Wahlrecht ein, das dem Wähler eine Entscheidung über die Person des Mandatars und damit eine klare Zuteilung der Verantwortung ermöglicht.

4.10.3 Die parlamentarische Demokratie ist Parteiendemokratie. Die Freiheit der Parteien und die Erfüllung ihrer unentbehrlichen demokratischen Aufgaben ist zu garantieren. Durch rechtliche Verankerung der Parteien ist ihre Tätigkeit auf den politischen Bereich einzugrenzen und ihre innere demokratische Ordnung sicherzustellen.

4.10.4 Neben den Parteien stehen die Verbände als tragende Organe gesellschaftlicher Willensbildung. Ihre Unabhängigkeit vom Staat ist zu garantieren. Ihre Entscheidungsfindung hat nach demokratischen Grundsätzen zu erfolgen. Für die mit öffentlichen Aufgaben betrauten Organisationen fordert die ÖVP die Schaffung eines modernen Verbänderechtes.

4.10.5 Als Ergänzung und Korrektiv der parlamentarischen Demokratie sind die Einrichtungen der direkten Demokratie, wie Volksabstimmung und Volksbegehren, ständig und auf allen Ebenen des Staates weiterzuentwickeln.

4.10.6 Die ÖVP bekennt sich zum gewaltenteilenden Rechtsstaat, zur Unabhängigkeit der Gerichtsbarkeit, zum Ausbau und zur Stärkung der Kontrolleinrichtungen über Regierung und Verwaltung, insbesondere über die Wirtschaftsmacht des Staates.

4.10.7 Durch Erweiterung der politischen und sozialen Grundrechte und durch den Ausbau der Rechtsschutzeinrichtungen soll die Freiheitssphäre des Einzelnen wirksam gesichert werden.

4.10.8 Die ÖVP bekennt sich zum föderalistischen Aufbau Österreichs. Angesichts der zunehmenden Mobilität und der wirtschaftlichen Integration tritt die ÖVP für eine neue Aufgabenteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden und für neue zweckmäßige Formen der regionalen Zusammenarbeit ein.

4.10.9 Da die meisten Menschen Politik vor allem auf kommunaler Ebene unmittelbar erfahren und erleben, soll die übersichtliche Einheit der Gemeinde Träger neuen demokratischen Lebens und aktiver Mitwirkung werden. Die ÖVP tritt daher für die Schaffung von Einrichtungen direkter und persönlicher demokratischer Mitbestimmung und Kontrolle in den Gemeinden ein.

4.10.10 Die zunehmende europäische Integration macht eine stärkere demokratische Entscheidungsfindung auf überstaatlicher Ebene notwendig. Daher sind wir für eine direkte Wahl der Delegierten zum Europarat und zu anderen internationalen Einrichtungen.

4.10.11 Die Freiheit der Meinungsäußerung und der Zugang zur Information sind unabdingbare Voraussetzungen der Demokratie. Den Massenmedien ist die Erfüllung ihrer demokratischen Aufgabe zu erleichtern. Förderungsmaßnahmen für die Medien sind Investitionen in die Demokratie. Die Vielfalt der Standpunkte, der Schutz der Privatsphäre und die Rechtsgleichheit im Informationsbereich müssen gewährleistet werden.

4.11 Österreich und die Welt#

4.11.1 Die ÖVP bekennt sich zu einer Außenpolitik, welche die friedliche Zusammenarbeit Österreichs mit allen Staaten der Welt auf der Grundlage der gegenseitigen Achtung der Souveränität und Unabhängigkeit und der Gleichberechtigung zu verwirklichen sucht.

4.11.2 Der Friede als höchstes Ziel unserer Außenpolitik kann nur durch die Herstellung einer universalen Gerechtigkeit dauernd gesichert werden. Wir lehnen das die Menschheit gefährdende Wettrüsten ab und begrüßen jede Initiative zu echter Entspannung in der Welt.

4.11.3 Die ÖVP bekennt sich zur freien demokratischen Gesellschaftsordnung. Einen Neutralismus in Gesinnung und Meinung lehnen wir ab.

4.11.4 Wir sehen in der genauen Beachtung unserer freiwillig übernommenen Verpflichtung zur immerwährenden Neutralität den besten Schutz unserer Souveränität und Unabhängigkeit. Eine wirksame und umfassende Landesverteidigung werten wir als Ausdruck unseres Selbsterhaltungs- und Freiheitswillens und als Erfüllung einer völkerrechtlichen Verpflichtung.

4.11.5 Wir unterstützen die Vereinten Nationen als Instrument der Erhaltung des Weltfriedens und fordern die Stärkung ihrer politischen und moralischen Autorität. Wir treten für eine verstärkte Mitarbeit Österreichs in den internationalen Organisationen ein. Österreich soll immer mehr zur Stätte internationaler Begegnung werden.

4.11.6 Im europäischen Integrationsprozess nehmen wir für Österreich eine gleichberechtigte Rolle in Anspruch. Als neutraler Staat soll Österreich zur wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Dynamik der neu entstehenden Völkergemeinschaft einen aktiven Beitrag leisten.

4.11.7 Wir bekennen uns zum Ausbau der traditionellen wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Verflechtung Österreichs mit den Völkern des Donauraums und fordern den Abbau aller Hindernisse, die dieses Zusammenleben beeinträchtigen.

4.11.8 Wir bekennen uns zur Verpflichtung Österreichs, als Garant des Pariser Abkommens und seiner Durchführung das Südtiroler Volk in seiner wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung zu fördern und zu unterstützen.

4.11.9 Wir erstreben ein neues Europa, das allen Europäern Freiheit und Menschenwürde sichert.

4.11.10 Die ÖVP bejaht die moralische Verpflichtung Österreichs zum Aufbau gerechter Beziehungen zwischen der Dritten Welt und den Industrieländern. Dazu sind verstärkte Anstrengungen Österreichs in der Entwicklungshilfe und eine engere Zusammenarbeit mit den jungen Nationen auf kulturellem und wirtschaftlichem Gebiet erforderlich.

4.11.11 Wir wollen auf allen Gebieten der Wissenschaft, der Technik und der Kunst die internationalen Kontakte verstärken, um das österreichische Kulturleben mit den Entwicklungen in den anderen Ländern in lebendiger Wechselbeziehung zu halten. Das Bild Österreichs in der Welt soll durch die Leistungen unseres Landes in Vergangenheit und Gegenwart geprägt sein.

5 Neue Verantwortung für den Menschen#

5.1 Jugend#

5.1.1 Die ÖVP sieht die Jugend als ihren wichtigsten Partner bei der Gestaltung der Gesellschaft von morgen. Deshalb will sie dem jungen Menschen eine Atmosphäre der Freiheit und des Anreizes bieten, die es ihm ermöglicht, Neues zu schaffen, aufzunehmen und zu verwirklichen.

5.1.2 Im Sinn der Erziehung zur Verantwortung soll der junge Mensch zur Bildung einer eigenen Meinung befähigt werden, um der Gefahr der Manipulation des Denkens und der Uniformierung des Verhaltens zu begegnen. Er soll seine Lebensbereiche eigenverantwortlich gestalten, seine Kritikfähigkeit zum Erkennen und Bewältigen von Konfliktsituationen nützen und schöpferisch und tolerant an der Weiterentwicklung der Gesellschaft mitwirken.

5.1.3 Die ÖVP sucht das ständige Gespräch mit der Jugend über die Situation der Gesellschaft von heute und über die Zielvorstellungen von morgen.

5.1.4 Die Maßnahmen und Versäumnisse der gegenwärtigen Politik bestimmen immer stärker die Welt der heranwachsenden Generationen. Umso mehr ist der Jugend das Recht der Mitentscheidung und Mitgestaltung einer lebenswerten Zukunft einzuräumen.

5.1.5 Politische Bildung und Information sind Voraussetzung für politisches Engagement, damit der ausgeprägte Erneuerungswille der Jugend in einer Politik der permanenten Reform zum Tragen kommen kann.

5.1.6 Die ÖVP bekennt sich zu aktiver Jugendpolitik mit dem Ziel der Persönlichkeitsentfaltung durch vielfältige kulturelle, politische und sportliche Bildung. Wesentliche Bedeutung kommt dabei den freien Jugendorganisationen zu. Die ÖVP verlangt die Förderung dieser wertvollen Aktivitäten.

5.1.7 Die ÖVP bejaht die Autorität als notwendiges Prinzip der Ordnung der gesellschaftlichen Wirklichkeit. Die Autoritäten müssen jedoch befragbar, überprüfbar und kontrollierbar sein und ihre sachliche Berechtigung auch gegenüber der Jugend unter Beweis stellen.

5.1.8 Die ÖVP anerkennt das Recht der jungen Menschen, neue Modelle des gesellschaftlichen Zusammenlebens zu erproben. Die ÖVP fordert die Jugend auf, unbelastet von der Vergangenheit, die Grenzen nationalstaatlichen Denkens zu überschreiten und eine Zukunft in Frieden und internationaler Zusammenarbeit zu gestalten.

5.2 Frau und Mann#

5.2.1. Die ÖVP bekennt sich zu einer partnerschaftlichen Beziehung der Geschlechter zueinander. Diese erfordert eine neue Auffassung von der Rolle des Mannes und der Frau in der Familie, in den Bereichen der Kultur und Bildung, der Wirtschaft und des öffentlichen Lebens.

5.2.2 Der Frau sind die gleichen Bildungs-, Berufs- und Aufstiegschancen zu gewährleisten. Hierzu gehört die gleiche Entlohnung bei gleicher Leistung. Die Gleichwertigkeit der Frau muss in der Rechtsordnung verankert und darüber hinaus in allen gesellschaftlichen und politischen Bereichen anerkannt werden.

5.2.3 Vom Mann als Partner der Frau wird erwartet, dass er in allen Lebenssituationen der Gleichwertigkeit der Frau positiv gegenübersteht.

5.2.4 Im Sinne ihres Eintretens für die freie Entfaltung der Persönlichkeit will die ÖVP, dass die Frau als Hausfrau und Mutter ebenso Anerkennung findet wie die berufstätige Frau. Die Dienste der Gesellschaft müssen so gestaltet sein, dass es der Frau mit Familienpflichten möglich ist, frei zu entscheiden, ob sie berufstätig sein will oder nicht. Das bedeutet, dass einerseits die Erziehungsfunktion der Mutter von der Gesellschaft anerkannt werden muss und andererseits entsprechende Einrichtungen wie Kindergärten und Teilzeitbe-schäftigung in ausreichendem Maß vorhanden sein müssen.

5.2.5 Die Bereitschaft der Mutter, sich jahrelang dem geistigen, seelischen und körperlichen Wohlergehen ihrer Kinder zu widmen, muss als soziale Leistung zum Wohle der gesamten Bevölkerung gewertet und in Förderungsmaßnahmen anerkannt werden. Wenn die Frau und Mutter später ihre Ausbildung oder ihre berufliche Laufbahn fortsetzen will, sollen ihr aus einer Unterbrechung keine Nachteile erwachsen und ihr für die Wiedereingliederung in das Berufsleben jede Hilfe zuteilwerden.

5.3 Familie#

5.3.1 Die Familie hat auch in Zukunft unersetzliche Aufgaben zu erfüllen. Sie soll weiterhin erste und prägende Erziehungsgemeinschaft für das Kind sein. Die Familie soll dem heranwachsenden Menschen Geborgenheit und Anerkennung bieten, eine ethische Orientierung, Gemeinschaftsbezogenheit und Erziehung zu demokratischer Verantwortung vermitteln.

5.3.2 Die ÖVP bekennt sich zum Leitbild der partnerschaftlichen Familie als Grundlage ihrer Familienpolitik.

5.3.3 Ihr Ziel ist es, alle Lebensbereiche nach den Erfordernissen des Familienlebens zu gestalten und die finanzielle Benachteiligung der Familienerhalter weitgehend auszugleichen. Wir fordern einen verstärkten Ausgleich der Lasten der Familie und eine gerechte Verteilung der Kosten der Kindererziehung. Wo immer der Staat auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Einzelnen Bezug nimmt, muss das pro Familienmitglied verfügbare Einkommen maßgeblich sein.

5.3.4 Neue Formen des Gemeinschaftslebens sollen für junge Familien durch nachbarschaftliches Zusammenwirken und gemeinsame Beaufsichtigung und Betreuung der Kinder geschaffen werden. Die Aufrechterhaltung der Kontakte der Generationen untereinander ist durch eine entsprechende Wohnbaupolitik der räumlichen Nähe zu gewährleisten.

5.3.5 Die ÖVP fordert, dass die Umwelt kinderfreundlich gestaltet wird. Dafür sind familiengerechte Wohnungen, ausreichende Einrichtungen für Spiel und Sport, Kindergärten und Tagesheimschulen zu schaffen. Jedes Kind soll das Recht auf einen Kindergartenplatz haben.

5.3.6 Wir bejahen die Familienplanung als Festlegung der Kinderzahl im Sinne verantworteter Elternschaft. Wir fordern Erziehung und Beratung in Fragen der Familienplanung. Unsere Ehrfurcht vor dem Leben schließt auch das keimende Leben ein. Die Abtreibung ist daher als Instrument der Geburtenregelung abzulehnen. Ihre strafrechtliche Verfolgung muss auf Konfliktsituationen Rücksicht nehmen.

5.3.7 Familien, in denen ein Elternteil fehlt, haben besonderen Anspruch auf Schutz und Förderung.

5.4 Alter#

5.4.1 Die ÖVP erblickt eine besondere partnerschaftliche Verpflichtung in der Aufgabe, der älteren Generation ein Alter in Würde und ohne Not zu sichern. Der ältere Mensch darf von der partnerschaftlichen Gesellschaft erwarten, dass sie ihm nicht nur eine gesicherte materielle Existenz, sondern auch die weitere Integration in die Gemeinschaft gewährleistet und ihm die Erfüllung jener Aufgaben ermöglicht, zu denen ihn seine Erfahrung und seine Kräfte befähigen.

5.4.2 Der ältere Mensch soll nicht plötzlich aus dem Berufsleben ausscheiden müssen. Stufenweiser Übergang in den Ruhestand und Teilzeitbeschäftigung sollen ihm die Möglichkeit bieten, seine reichen Erfahrungen in den Dienst der Gesellschaft zu stellen. Er soll auf die mit dem Alter verbundenen physischen, psychischen und sozialen Veränderungen vorbereitet werden.

5.4.3 Die ÖVP setzt sich für einen ausreichenden Bau von Altenwohnungen ein, der den älteren Menschen eine physische und psychische Entlastung bringt, ohne sie aus ihrer gewohnten Umwelt herauszureißen.

5.4.4 Es ist die Pflicht der Gesellschaft, alles in ihrer Kraft Stehende zu unternehmen, um den vielfältigen Nöten, den Anpassungsschwierigkeiten und der Einsamkeit, denen ältere Menschen oft ausgesetzt sind, durch Gemeinschaftseinrichtungen und individuelle Hilfen entgegenzuwirken.

6 Österreichs Zukunft gestalten!#

6.1 Wir glauben an die Zukunft Österreichs. Seine geographische Lage, kulturelle Tradition und Eigenständigkeit werten wir ebenso als Chance wie die unserem Volk eigenen Begabungen und seine in langer Geschichte erworbene Fähigkeit zu völkerverbindendem Handeln.

6.2 Das Österreich von morgen soll ein Zentrum schöpferischer Tätigkeit, ein Erholungsraum in Europa und ein Stützpunkt der internationalen Verständigung sein.

6.3 In der heraufkommenden Weltzivilisation soll der Beitrag Österreichs neben seinen wirtschaftlichen, technischen und kulturellen Leistungen besonders in der Bewahrung der Eigenständigkeit und in der Verwirklichung der personalen Werte des Menschen in einer partnerschaftlichen Gesellschaft bestehen.

6.4 Wir wenden uns an alle Österreicher und fordern sie auf, an der Verwirklichung der in diesem Programm vorgelegten Wert- und Zielvorstellungen mitzuwirken. Wir fordern sie auf, Österreichs Zukunft gemeinsam mit uns zu gestalten, für unsere Generation ein Leben in höherer Qualität zu schaffen und der nächsten Generation die freie Wahl ihrer Lebensform zu verbürgen. Die ÖVP appelliert an alle Österreicherinnen und Österreicher, sich gemeinsam mit ihr für dieses Modell der Zukunft Österreichs einzusetzen.

Quelle#