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Abgase#

Aus Feuerungen, Gasheizungen oder Wärmekraftmaschinen abziehendes Verbrennungsgas. Bestandteile von Abgasen sind bei vollständiger Verbrennung Kohlendioxyd, Wasserdampf und eventuell Schwefeldioxyd, bei unvollständiger Verbrennung Kohlenmonoxyd, Wasserstoff, Sauerstoff, Kohlenwasserstoffe und eventuell Ruß.

Gesetzliche Bestimmungen über Abgase enthalten das Luftreinhaltegesetz für Kesselanlagen Bundesgesetzblatt 380/1988 (letzte Novelle 65/2002), die Luftreinhalteverordnung für Kesselanlagen Bundesgesetzblatt 785/1994 (letzte Novelle 6389 /2002), das Abfallwirtschaftsgesetz Bundesgesetzblatt 43/2004, die Gewerbeordnung 1994, Bundesgesetzblatt 194/1994 (letzte Novelle 49/2004), die Abfallverbrennungsordnung Bundesgesetzblatt 389/2002, die VOC- Anlagen-Verordnung Bundesgesetzblatt 301/2002,das Immissionsschutzgesetz-Luft Bundesgesetzblatt 34/2003 und landesgesetzliche Bestimmungen. Grenzwerte und Überprüfung der Abgasemissionen bei Autos sind in der Kraftfahrgesetzdurchführungsverordnung (KDV) Bundesgesetzblatt 399/1967 (letzte Novelle 129/2004) geregelt.