Abt#
In katholischen Orden (Benediktiner, Zisterzienser, Prämonstratenser) der Klostervorsteher.
Auch die Pröpste der Augustiner-Chorherren sind Äbte. Der vom Konvent in der Regel auf Lebenszeit gewählte Abt hat Jurisdiktion über die Angehörigen des Klosters, das Recht der Pontifikalien und ist exemt (keinem Bischof unterstellt).
Historische Bilder zu Abt (IMAGNO)