Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Abtreibung#

In Österreich ist eine Abtreibung nicht strafbar, wenn sie durch einen Arzt innerhalb der ersten 3 Schwangerschaftsmonate nach vorhergehender ärztlicher Beratung vorgenommen wird (Fristenregelung).

Außerhalb dieser Frist ist die Abtreibung nur dann straffrei, wenn sie von einem Arzt durchgeführt wird und bestimmte Umstände vorliegen (nicht anders abzuwendende Gefahr für das Leben oder eines schweren Schadens für die körperliche oder seelische Gesundheit der Schwangeren, ernste Gefahr einer schweren geistigen oder körperlichen Schädigung des Kindes,Schwängerung einer Unmündigen unter 14 Jahren). Nur wenn unmittelbare, nicht anders abwendbare Lebensgefahr für die Schwangere besteht und ärztliche Hilfe nicht rechtzeitig zu erlangen ist, (§ 97 StGB) ist auch die Abtreibung durch einen Nichtarzt straffrei.

In allen anderen Fällen ist vorsätzlicher Abbruch der Schwangerschaft in Österreich nach § 96 bzw. §987 StGB strafbar. Eine Abtreibung wird strenger bestraft, wenn sie gewerbsmäßig, ohne den Willen der Schwangeren oder von einem Nichtarzt vorgenommen wird oder den Tod der Schwangeren zur Folge hat.


--> Historische Bilder zu Abtreibung (IMAGNO)

Literatur#

  • M. Mesner, Die Auseinandersetzung um den Schwangerschaftsabbruch in Österreich, Dissertation, Wien 1993
  • M. Eder-Rieder, §§ 96-98, in F. Höpfel u. E. Ratz (hg.), Wr. Kommentar zum StGB, 1999