!!!Accordino

''italienisch = "kleines Abkommen"''

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1949 geschlossenes Regionalabkommen zwischen Österreich und Italien auf der Grundlage des Gruber-De Gasperi-Abkommens (= Pariser Abkommen) zur Erleichterung des Warenaustauschs zwischen den Bundesländern Tirol und Vorarlberg einerseits und der Region Trentino/Südtirol andererseits. Damit sollten die wirtschaftlichen Nachteile der politischen Trennung von 1918 für die Bewohner gemildert und traditionelle Handelsströme erhalten werden. Es beinhaltet die unbeschränkte Ein- und Ausfuhr von landwirtschaftlichen Produkten; verarbeitete Waren sind von Zollabgaben befreit. Durch die Gewerberechtsnovelle 1992 wurden darüber hinaus Erleichterungen bei der Erbringung gewerblicher Dienstleistungen geschaffen.



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