!!!Alkoholmonopol

Die wirtschaftliche Nutzung von Spiritus (auch Branntwein oder Alkohol) begann in Österreich bereits vor dem 1. Weltkrieg. 1939 wurde im Zuge des Anschlusses Österreichs an das Deutsche Reich das Branntweinmonopol eingeführt. Dieses umfasste die Übernahme, Herstellung, Reinigung und Verwertung sowie den Handel und die Einfuhr von Branntwein. Auch nach 1945 behielt dieses [Monopol|AEIOU/Monopole] bis zum EU-Beitritt Österreichs seine Gültigkeit. Die Neuregelung der Vorschriften im Alkohol-Steuer- und Monopolgesetz 1995 brachte zunächst einen Abbau des Großhandels- und Einfuhrmonopols; 1996 wurde das Alkoholmonopol auf ein Produktionsmonopol reduziert, das nur noch die Produktion von hochprozentigem Alkohol aus bestimmten landw. Rohstoffen umfasst. Bis zum endgültigen Auslaufen des Alkoholmonopol im Jahr 2000 sind degressive Stützungszahlungen vorgesehen, um den betroffenen Betrieben eine Strukturumwandlung zu ermöglichen.



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[{Metadata Suchbegriff='Alkoholmonopol Branntwein' Kontrolle='Nein' }]

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