!!!Altlasten 

Sind Abfälle, die befugt oder unbefugt abgelagert wurden, oder Standorte von Anlagen, in denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen wurde, von denen Gefahren für die Gesundheit des Menschen oder die Umwelt ausgehen (§ 2 Altlastensanierungsgesetz). Nicht unter diesen Begriff fallen großflächige und diffuse Belastungen, wie zum Beispiel Depositionen von Luftverunreinigungen oder Einträge aus landwirtschaftlicher Nutzung.



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