Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Anzeigepflicht#

  1. Nach § 84 der Strafprozessordnung haben Behörden oder öffentliche Dienststellen strafbare Handlungen, von denen sie Kenntnis erlangen und die ihren gesetzlichen Wirkungsbereich betreffen, der Staatsanwaltschaft oder der Sicherheitsbehörde anzuzeigen. Ausnahmen bestehen vor allem für Bewährungshelfer und Sozialarbeiter. Ärzte haben schwere Körperverletzungen oder Kindesmisshandlungen anzuzeigen.

  2. In zahlreichen Fällen besteht gegenüber Verwaltungsbehörden Anzeigepflicht, zum Beispiel Geburts- und Todesfälle, Funde, Baumaßnahmen, öffentliche Veranstaltungen, bestimmte Krankheiten, Tierseuchen.