!!!Arbeitslosenversicherung

Staatliche Pflichtversicherung zur finanziellen Risikoabdeckung im Fall der [Arbeitslosigkeit|AEIOU/Arbeitslosigkeit]. Rechtliche Grundlage: Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (letzte Novelle BGBl I 179/99, 1999). Träger: Arbeitsmarktservice Österreich. Der Beitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und -geber geleistet. Anspruchsberechtigt ist, wer arbeitsfähig und -willig ist, der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht, die Anwartschaft erfüllt und dessen Arbeitslosengeld noch nicht erschöpft ist.



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