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Auslieferung#

Übergabe von Personen an einen fremden Staat auf dessen Ersuchen zur strafgerichtlichen Verfolgung aufgrund eines Beschlusses des Oberlandesgerichts und der Bewilligung des Bundesministeriums für Justiz. Rechtsquellen sind das Auslieferungs- und Rechtshilfegesetz sowie internationale Übereinkommen. Österreicher werden grundsätzlich nicht ausgeliefert, ebenso Personen, denen im ersuchenden Staat die Todesstrafe oder rassische, religiöse oder politische Verfolgung drohen bzw. wenn das ausländische Strafverfahren nicht der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht.

Literatur#

  • R. Linke, Grundriß des Auslieferungsrechts, 1983