!!!Behindertenunterricht

Die historischen Wurzeln für die Errichtung eigener Sonderschulen für behinderte Kinder reichen bis in das Zeitalter der Aufklärung zurück. Seit Ende des 18. Jahrhunderts konnten seh-, sprach- und hörbehinderte Kinder Zugang zu Bildungsinhalten und Arbeitstechniken finden, die einen Übertritt in das Erwerbsleben möglich machten.


''Entwicklung des Österreichischen Sonderschulwesens:''

* 1779	Gründung des "k.k. Taubstummeninstitutes" in Wien
* 1804	Eröffnung eines Blindeninstitutes in Wien durch J.W. Klein, das Institut wurde 1817 zu einer "Staatsanstalt" aufgewertet
* 1816	Errichtung einer Klasse für "schwachsinnige Kinder" in Hallein durch den Lehrer G. Guggenmoos
* Ab 1853 Gründung verschiedener "Idioten-" oder "Schwachsinnigen-" Anstalten
* 1881	durch Ministerialerlass wird festgelegt, dass die allgemeine Schulpflicht auch für blinde und taubstumme Kinder gilt und dass diese entsprechende Anstalten / Institute oder als "Notbehelfe" allgemeine öffentliche Volksschulen zu besuchen haben
* 1920	Aufschwung der Sonderpädagogik unter Otto Glöckel, Errichtung selbstständiger Hilfsschulen
* 1928	erster definitiver Lehrplan für Hilfsschulen  (seit 1921 Versuchslehrplan)
* 1938	Eingliederung in das nationalsozialistische Erziehungssystem mit deren katastrophalen Konsequenzen  (Vernichtung "unwerten Lebens")
* 1945	Wiederaufbau des österreichischen Schulwesens
* 1962	Das in Kraft tretende Schulgesetzwerk bringt eine Neuordnung der österreichischen Schule und die gesetzliche Verankerung des Sonderschulwesens – Sonderschule als eigene Schulart (Allgemeine Sonderschulen  (für leistungsbehinderte oder lernschwache Kinder); Sonderschule für körperbehinderte Kinder; Sonderschule für sprachgestörte Kinder; Sonderschule für schwerhörige Kinder; Sonderschule für Gehörlose (Institut für Gehörlosenbildung); Sonderschule für sehbehinderte Kinder; Sonderschule für blinde Kinder (Blindeninstitut); Sondererziehungsschule (für erziehungsschwierige Kinder); Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder; Heilstättenschule; Sonderschule für mehrfachbehinderte Kinder )



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Anfang des 1990er Jahre wurde wieder die Integration behinderter Kinder in das Normalschulwesen angestrebt, um negative Folgen der Separation - v.a. das gesellschaftliche Ausgeschlossensein - hintanzuhalten.

Die Möglichkeit zum gemeinsamen Unterricht behinderter und nicht behinderter Kinder und Jugendlicher wurde auf Grund gesetzlicher Regelungen in sog. ''Integrationsklassen'' der Volksschule, ab dem Schuljahr 1997&98 in der Hauptschule sowie in der Unterstufe allgemein bildender höherer Schulen geschaffen.


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Die adäquate sonderpädagogische Förderung der Schüler erfolgt durch die Anwendung spezifischer Lehrpläne sowie erforderlichenfalls durch den Einsatz einer zusätzlichen qualifizierten Lehrkraft.

!Weiterführendes
* [help.gv|https://www.oesterreich.gv.at/themen/bildung_und_neue_medien/schule/4/vs_sp.html]



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[Short version in English|AEIOU/Behindertenunterricht/Behindertenunterricht_english|class='wikipage british']
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