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Bezirk#

Politischer Bezirk#

Das Bundesgebiet Österreichs gliedert sich in 94 Politische Bezirke: 15 Statutarstädte und 79 Landbezirke. Die Politischen Bezirke stellen die unterste Verwaltungseinheit der staatlichen Verwaltung dar.
Politische Bezirke umfassen jeweils den Bereich aller Gemeinden, für die eine bestimmte Bezirkshauptmannschaft als Verwaltungsbehörde zuständig ist.

Gerichtsbezirk#

Ein politischer Bezirk (Verwaltungsbezirk) kann mehrere Gerichtsbezirke umfassen; in Österreich gibt es 115 Gerichtsbezirke.
Der Gerichtsbezirk beschreibt die örtliche Zuständigkeit der Bezirksgerichte.

Gemeindebezirk#

Wien, das als Gemeinde ein Bundesland ist und gleichzeitig einen politischen Bezirk umfasst, setzt sich aus 23 Bezirken zusammen, an deren Spitze gewählte Bezirksvorstehungen mit geringen Kompetenzen stehen.
Diese Bezirke sind traditionsreiche historische Gebilde und - im Gegensatz zu den Bezirken in anderen Großstädten Österreichs - außergewöhnlich stark individualisiert und im Bewusstsein der Bevölkerung verankert.