!!!Bezirksgericht

Ordentliches Gericht 1. Instanz, das die Gerichtsbarkeit in Zivil- und Strafsachen (durch Einzelrichter) ausübt. Vor die Bezirksgerichte gehören im streitigen Zivilverfahren: Streitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche bis zu einem Streitwert von 10.000 Euro, Vaterschaft, Unterhalt, Besitzstörung, Bestandsachen, Grenzstreitigkeiten und andere; der wesentliche Teil der Außerstreitverfahren (Verlassenschaftsabhandlungen, Vormundbestellung, Pflegschaftssachen, Grundbuchsführung, und vieles andere mehr); im Strafverfahren: Vergehen, für die nur eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr angedroht ist.

!Literatur
* W. H. Rechberger und D.-A. Simotta, Zivilprozeßrecht, 1986



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