Bibliothekstantieme#
Auch "Bibliotheksgroschen", auf der Grundlage der Urheberrechtsnovelle 1993 seit 1996 bestehende Vergütung von Autorenhonoraren durch die Bibliotheken. In einem Pauschalvertrag zwischen Bund, Ländern und Verwertungsgesellschaften wurde die Bibliothekstantieme auf 8 Millionen Schilling jährlich festgesetzt, davon werden 75% vom Bund und 25% von den Ländern aufgebracht. Die Einnahmen werden zwischen den beteiligten Verwertungsgesellschaften aufgeteilt.