!!!Bildungspolitik

Schul- und Hochschulpolitik sowie Erwachsenenbildung sind die Säulen der österreichischen Bildungspolitik. Um 1960 setzte im Zuge des wirtschaftlichen Aufschwungs eine Bildungsexpansion ein, die ungebrochen anhält. Bei Schulgesetzen ist eine 2-Drittel-Mehrheit im Nationalrat notwendig. Der grundlegende schulpolitische Konflikt zwischen ÖVP und SPÖ lag nach 1945 darin, dass für die ÖVP die Schulpolitik ein Instrument zur Förderung unterschiedlich Begabter in einem differenzierten Schulsystem ist, für die SPÖ hingegen ein Instrument zur Verwirklichung von Chancengleichheit. Mit Konfliktbeilegung zwischen SPÖ und Kirche (Konkordat 1960/61) gelang 1962 eine teilweise Einigung. Der Hochschulbereich ist in Gesetzgebung und Vollziehung Bundessache. Das Hochschulorganisationsgesetz von 1955 (HOG) schuf eine einheitliche gesetzliche Grundlage für die Universitäten; es wurde 1975 vom Universitätsorganisationsgesetz (UOG) abgelöst, dieses wiederum 1993 grundlegend reformiert. 

Das Universitätsorganisationsgesetz 1975 initiierte die Öffnung und Demokratisierung der Universitäten, die Reform 1993 zielte unter anderem auf höhere Effizienz. Die Erwachsenen- bzw. Volksbildung wird vom Volkshochschulverband, den Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen (Wirtschaftsförderungsinstitut, Berufsförderungsinstitut), den Religionsgemeinschaften (Katholisches Bildungswerk) und Parteien (Politische Akademien) betrieben.



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