!!!Bischofskonferenz

Die Österreichische Bischofskonferenz, erstmals von Innenminister F. Graf Stadion einberufen, besteht seit 1849 (zur Zeit der österreichisch-ungarischen Monarchie für die österreichische Reichshälfte, seit 1918 für das Gebiet der Republik Österreich). Im 19. Jahrhundert bildeten sich solche Bischofskonferenzen in verschiedenen Ländern. Seit dem 2. Vatikanischen Konzil (1962-65) sind Bischofskonferenzen eine Einrichtung allgemeinen Rechts mit jurisdiktioneller Kompetenz. Die Österreichische Bischofskonferenz ist eine Körperschaft öffentlichen Rechts, ihre Kompetenz beruht auf dem Codex von 1983. Ihr gehören alle Diözesanbischöfe, die Weihbischöfe und der Abt von Mehrerau an. Die Österreichische Bischofskonferenz hat ein ständiges Sekretariat, den Vorsitz führt üblicherweise der Erzbischof von Wien.

!Publikationen
* Amtsblatt der Österreichischen Bischofskonferenz, 1984ff.
* Sekretariat der Österreichischen Bischofskonferenz (Hg.), 150 Jahre Österreichische Bischofskonferenz 1849-1999, 1999



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