!!!Blindenfürsorge 

Erfolgt im Rahmen der allgemeinen Fürsorge. Träger der Blindenfürsorge in Österreich sind vor allem die Länder, daneben der Bund, die Pensionsversicherungsträger und andere. Gesetzliche Grundlagen sind die Sozialhilfegesetze der Länder, die Landespflegegeldgesetze, das Bundespflegegeldgesetz, das Bundesbehindertengesetz und das Familienlastenausgleichsgesetz.

 
Auf privater Ebene bemühen sich Vereine, Interessen- und Arbeitsgemeinschaften um verstärkte Integration, Rehabilitation und Akzeptanz gegenüber sehbehinderten und blinden Menschen in allen Lebensbereichen. Derzeit bestehen dazu folgende Vereine: Verein Blickkontakt (Interessengemeinschaft sehender, sehbehinderter und blinder Menschen), Elternselbsthilfe sehgeschädigter Kinder Österreichs, Förderverein Odilieninstitut Graz, Verein für Frühförderung, Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs, Österreichischer Blindenverband, Österreichisches Retinitis-Pigmentosa-Forschungsprojekt, Verein Vision.



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