!!!Briefgeheimnis Nach § 118 Strafgesetzbuch ist es Unbefugten bei Strafe verboten, verschlossene Briefe und andere Schriftstücke zu öffnen oder sie dem Empfänger vorzuenthalten. %%language [Short version in English|AEIOU/Briefgeheimnis/Briefgeheimnis_english|class='wikipage british'] %% [{Metadata Suchbegriff=' ' Kontrolle='Nein'}]