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Bundesminister#

Neben dem Bundespräsidenten, dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und der Bundesregierung oberste Organe der Vollziehung des Bundes. Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt bzw. entlassen, sie bilden gemeinsam mit dem Bundeskanzler und dem Vizekanzler die Bundesregierung. Nach einem Misstrauensvotum des Nationalrats gegen einen Bundesminister hat der Bundespräsident diesen zu entlassen (politische Verantwortlichkeit); im Falle schuldhafter Rechtsverletzungen durch ihre Amtstätigkeit kann der Nationalrat Klage vor dem Verfassungsgerichtshof führen, dessen verurteilendes Erkenntnis hat auf Verlust des Amtes zu lauten (rechtliche Verantwortlichkeit). Die Bundesminister sind zur Führung von obersten Geschäften der Bundesverwaltung berufen, ihnen stehen die Bundesministerien als administrative Hilfsapparate zur Verfügung (ausgenommen Bundesminister "ohne Portefeuille"). Hinsichtlich ihrer Geschäftsführung sind sie dem Nationalrat auskunftspflichtig (parlamentarische Kontrolle).

Literatur#

  • K. Korinek, Ministerverantwortlichkeit, 1986