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Bundespräsident#

Sitz des Bundespräsidenten, Ballhausplatz
Sitz des Bundespräsidenten
Ballhausplatz Wien
© P. Diem

Der Bundespräsident ist das Staatsoberhaupt der Republik Österreich und neben dem Bundeskanzler, dem Vizekanzler und den Bundesministern oberstes Organ der Vollziehung.

Das Amt des Bundespräsidenten wurde durch die Bundesverfassung vom 1. 10. 1920 geschaffen. Nach der Verfassungsnovelle von 1929 wird der Bundespräsident vom Bundesvolk nach den Grundsätzen des unmittelbaren, allgemeinen, gleichen, geheimen, persönlichen und freien Wahlrechts gewählt und stellt somit ein politisches Gegengewicht zum Parlament dar (erstmals 1951).

Wählbar ist jede Person, die zum Nationalrat wahlberechtigt ist und am Wahltag das 35. Lebensjahr vollendet hat (Art 60 Abs 3 B-VG). Ausgenommen sind Mitglieder regierender oder ehemaliger regierender Häuser (insbesondere Habsburger). Gewählt ist der Kandidat, der mehr als die Hälfte aller gültigen Stimmen erhalten hat. Erreicht dies im 1. Wahlgang kein Kandidat, erfolgt eine Stichwahl zwischen den beiden stimmenstärksten Kandidaten. Der Bundespräsident wird von der Bundesversammlung angelobt. Der Bundespräsident genießt weitgehende Immunität vor behördlicher Verfolgung. Er darf während seiner Amtstätigkeit keinen anderen Beruf ausüben und keinem allgemeinen Vertretungskörper angehören. Die Amtsperiode des Bundespräsidenten dauert 6 Jahre. Eine einmalige unmittelbar anschließende Wiederwahl ist zulässig. Eine vorzeitige Absetzung ist nur aufgrund einer Volksabstimmung, eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs oder einer strafgerichtlichen Verurteilung (setzt die Aufhebung der Immunität voraus) möglich. Im Fall einer Verhinderung wird der Bundespräsident zunächst (für die Dauer von höchstens 20 Tagen) durch den Bundeskanzler vertreten, bei längerer Verhinderung gemeinsam durch die 3 Präsidenten des Nationalrats. Ist die Stelle dauernd erledigt, übt bis zur umgehend auszuschreibenden Wahl und der darauf folgenden Angelobung ebenfalls das Präsidium des Nationalrats die Funktion des Bundespräsidenten aus.

Die Aufgaben des Bundespräsidenten sind in den Artikeln 60-68 der Bundesverfassung festgelegt. Die meisten Akte des Bundespräsidenten (so genannte "Entschließungen") bedürfen eines Vorschlags der Bundesregierung oder eines Bundesministers und überdies der Gegenzeichnung des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers. Insbesondere bei der Ernennung des Bundeskanzlers ist der Bundespräsident rechtlich frei, aber faktisch an die Mehrheitsverhältnisse im Nationalrat gebunden.

Die wichtigsten Kompetenzen sind: Ernennung und Entlassung des Bundeskanzlers, der Bundesminister und der Staatssekretäre; Angelobung der Landeshauptmänner; Beurkundung des verfassungsmäßigen Zustandekommens von Bundesgesetzen; Einberufung und Auflösung des Nationalrats; Auflösung der Landtage; Oberbefehl über das Bundesheer; Vertretung der Republik nach außen, Abschluss von Staatsverträgen für Bund und Länder; Empfang und Beglaubigung der ausländischen diplomatischen Vertreter; Ernennung der Beamten des Bundes sowie der Mitglieder des Verfassungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichtshofs; Schaffung und Verleihung von Berufstiteln; Niederschlagung von Strafverfahren und Verfügung von Begnadigungen; Ehelicherklärung von Kindern. Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Bundespräsident Notverordnungen erlassen.


Die Bundespräsidenten der Republik Österreich (1918 bis 1934)
Karl Seitz*30. 10. 1918 - 09. 12. 1920
Michael Hainisch09. 12. 1920 - 10. 12. 1928
Wilhelm Miklas10. 12. 1928 - 13. 03. 1938
Die Bundespräsidenten der Zweiten Republik Österreich (ab 1945)
Karl Renner**27. 04. 1945 - 20. 12. 1945
Karl Renner20. 12. 1945 - 31. 12. 1950
Theodor Körner21. 06. 1951 - 04. 01. 1957
Adolf Schärf22. 05. 1957 - 28. 02. 1965
Franz Jonas09. 06. 1965 - 24. 04. 1974
Rudolf Kirchschläger08. 07. 1974 - 08. 07. 1986
Kurt Waldheim08. 7. 1986 - 08. 07. 1992
Thomas Klestil08. 07. 1992 - 06. 07. 2004
Heinz Fischer***08. 07. 2004 - 08.07.2016
Alexander van der Bellen26. 01. 2017 -
* als Präsident des Staatsratsdirektoriums
** als Staatskanzler
*** nach Ablauf der 2. Amtsperiode von Heinz Fischer war eine Neuwahl für 24. 4. 2016 angesetzt. Da niemand eine absolute Mehrheit erreichte, kam es am 22. 5. 2016 zu einer Stichwahl. Da die Stichwahl angefochten wurde, musste sie wiederholt werden, was - auf Grund von Pannen bei der Herstellung von Briefwahlunterlagen - erst am 4. 12. 2016 stattfand. In der Übergangszeit bis zur Angelobung des gewählten Präsidenten Alexander van der Bellen am 26. 1. 2017 nahmen die drei Nationalratspräsidenten (Doris Bures, Karlheinz Kopf und Norbert Hofer) dessen Aufgaben wahr.

Weiterführendes#

Literatur#

  • M. Welan, Der Bundespräsident, 1992
  • M. Welan, Der Bundespräsident im System der österreichischen Bundesverfassung, Festschrift 75 Jahre Bundesverfassung (1995)