Bundesstaat#
Österreich ist ein Bundesstaat (vergleiche Artikel 2 Bundes-Verfassungsgesetz) und wird nach dem Prinzip des Föderalismus aus 9 selbständigen Bundesländern gebildet. Die Staatsgewalten Gesetzgebung und Vollziehung sind zwischen den Körperschaften Bund und Bundesländer aufgeteilt, Gerichtsbarkeit ist ausschließlich Bundessache.