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Burgenländisches Schulwesen#

Konnte wegen seiner langen Zugehörigkeit zu Ungarn (bis 1921) nur schrittweise in die österreichischen Schulverhältnisse eingebunden werden: Umstellung des Unterrichts auf die deutsche Unterrichtssprache in den deutschsprachigen Gemeinden (1921), Ausdehnung der Schulpflicht von 6 auf 8 Jahre (1923, 1929), Errichtung von Hauptschulen, Gründung eines staatlichen Realgymnasiums in Eisenstadt, Einrichtung einer staatlichen Schulaufsicht, Renovierungen bzw. Neubau von Schulgebäuden und ä. Abweichend vom übrigen Bundesgebiet blieb aber der konfessionelle Charakter des Schulwesens infolge der weiteren Geltung des ungarischen Gesetzes von 1868 über den Volksschulunterricht erhalten (1937 standen 23 allgemein öffentliche 342 konfessionellen Volksschulen gegenüber).

Im Burgenländischen Landesschulgesetz von 1937 übernahm der Staat die Finanzierung der konfessionellen Schulen, band diese aber auch fest an die staatlichen Normen. Die Nationalsozialisten beendeten 1938 diese Sonderentwicklung. Trotz Bemühungen von Kirche und Eltern wurde das konfessionelle Schulwesen nach 1945 nicht wiederhergestellt.