!!!Dentist

Beruf der Zahnheilkunde, basierend auf einer zahntechnischen Spezialsausbildung mit praktischen sowie theoretischen Inhalten. Dieser darf gemäß Gesetz vom 23. 2. 1949 nur nach Ablegung der staatlichen Dentistenprüfung und Befugniserteilung durch den Landeshauptmann ausgeübt werden. 

Eine Ausbildung erfolgt seit 1975 nicht mehr. Die Österreichische Dentistenkammer wurde am 31.12.2005 aufgelöst.

Mit 1.1.1999 wurde im Rahmen des Universitäts-Studiengesetzes ein EU-konformes Zahnarztstudium eingeführt.

!Weiterführendes
* [Bundesgesetzblatt 1949|http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1949_90_0/1949_90_0.pdf]\\
* [Bundesgesetzblatt 1999|https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1999_45_1/1999_45_1.pdf]
* [Auszeichnungen der Österreichischen Dentistenkammer|http://www.ordenskunde.info/dtOeDK.htm]




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[Short version in English|AEIOU/Dentist/Dentist_english|class='wikipage british']
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