!!!Dentistenkammer, Österreichische

Auf der Grundlage des Dentistengesetzes bestehende Standesvertretung der zur selbständigen Ausübung des Dentistenberufs befugten Personen. Hauptaufgabe der Dentistenkammer ist die Vertretung der Interessen der Mitglieder. Ihre Organe werden demokratisch bestellt; ihr finanzieller Aufwand wird durch Umlagen der Mitglieder gedeckt, sie unterliegen der staatlichen Aufsicht durch das Sozialministerium.




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