!!!Devisenrecht

Nach dem Devisengesetz (DevG) 1946 sollen die vorhandenen und anfallenden Devisen erfasst und der Wirtschaft nach Maßgabe der Dringlichkeit des Bedarfs zur Verfügung gestellt werden. Die Oesterreichische Nationalbank hat als Devisenbehörde für die Aufrechterhaltung und Sicherung der Währung zu sorgen.

 
Seit dem 4. 11. 1991 hat die Nationalbank die volle Liberalisierung der österreichischen devisenrechtlichen Bestimmungen verwirklicht und damit den 1986 begonnenen Totalabbau der über Jahrzehnte bestehenden devisenrechtlichen Beschränkungen beendet. Allenfalls erforderliche Meldungen dienen nur devisenstatistischen Zwecken. Damit entspricht Österreich zumindest materiell den Bestimmungen des IWF, der OECD und des EWR. Oesterreichische [Nationalbank|AEIOU/Nationalbank,_Oesterreichische,_OeNB].

!Literatur
* A. Schwarzer und W. List, Das österreichische Devisenrecht, 1992



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