Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Dienstbarkeit #

Servitut


Die Verpflichtung eines Eigentümers, zum Vorteil eines anderen etwas zu dulden oder zu unterlassen (§ 472 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch). Die Dienstbarkeit kann mit einem Grundstück verknüpft oder an eine Person (Fruchtgenuss, Wohnung) gebunden sein.