Dienstgeber #
Arbeitgeber
Derjenige, der einen Dienstnehmer beschäftigt, ohne Rücksicht darauf, ob das Dienstverhältnis auf öffentlichem oder privatem Recht beruht.
Arbeitgeber
Derjenige, der einen Dienstnehmer beschäftigt, ohne Rücksicht darauf, ob das Dienstverhältnis auf öffentlichem oder privatem Recht beruht.