Dienstzweige#
Gemäß Dienstrechtsgesetz von 1979 die Einteilung der Beamtendienstposten nach Art der Vorbildung und Verwendung (A: höherer Dienst, B: gehobener Dienst, C: Fachdienst, D: mittlerer Dienst, E: Hilfsdienst). Die Dienstzweigeverordnung legt auch die einzelnen Amtstitel fest. Richter sind von einer derartigen Einteilung ausgenommen.
Bei Lehrern werden folgende Verwendungsgruppen unterschieden:
- Hochschullehrer und Lehrer an Pädagogischen Akademien
- L1 (mit Hochschulbildung) für Lehrer an AHS und BHS
- L2 für Lehrer an Pflichtschulen
- L3 für Arbeitslehrer