!!!Dienstzweige

Gemäß Dienstrechtsgesetz von 1979 die Einteilung der Beamtendienstposten nach Art der Vorbildung und Verwendung (A: höherer Dienst, B: gehobener Dienst, C: Fachdienst, D: mittlerer Dienst, E: Hilfsdienst). Die Dienstzweigeverordnung legt auch die einzelnen Amtstitel fest. Richter sind von einer derartigen Einteilung ausgenommen. 


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Bei Lehrern werden folgende Verwendungsgruppen unterschieden:

* Hochschullehrer und Lehrer an Pädagogischen Akademien
* L1 (mit Hochschulbildung) für Lehrer an AHS und BHS
* L2 für Lehrer an Pflichtschulen
* L3 für Arbeitslehrer



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