Ediktalverfahren#
Bei Todeserklärungen die Aufforderung des Gerichts (Gerichtstafel, Wiener Zeitung) an den Verschollenen, sich binnen einer bestimmten Frist zu melden. Vergleichbar mit dem Ediktalverfahren beim Fund, im Konkurs- und Ausgleichsverfahren zur Feststellung der offenen Forderungen und zur Einberufung der Verlassenschaftsgläubiger.
Literatur#
- P. Rummel, Kommentar zum Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch, 1984