!!!Eingemeindung

Eingliederung einer vorher selbständigen Gemeinde in eine meist größere Nachbargemeinde. Eingemeindungen haben zum Ziel, durch Erreichung einer höheren Bevölkerungszahl eine verbesserte Infrastruktur anbieten und erhalten zu können oder das Wachstum von Städten zu ermöglichen. Nach Wien erfolgten 1891, 1905 und 1938 große Eingemeindungen, 1934 auch in Linz, Salzburg, Innsbruck, Klagenfurt, St. Pölten und anderswo. Besonders in den 60er und 70er Jahren fanden in Österreich viele Eingemeindungen teilweise freiwillig, teilweise durch Verordnung statt. 1961-91 verringerte sich die Zahl der Gemeinden von 3.931 auf 2.333.



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