Wir freuen uns über jede Rückmeldung. Ihre Botschaft geht vollkommen anonym nur an das Administrator Team. Danke fürs Mitmachen, das zur Verbesserung des Systems oder der Inhalte beitragen kann. ACHTUNG: Wir können an Sie nur eine Antwort senden, wenn Sie ihre Mail Adresse mitschicken, die wir sonst nicht kennen!
unbekannter Gast

Einigungsämter#

Vor der Erlassung des Arbeits- und Sozialgerichtsgesetzes für kollektivvertrags- und betriebsverfassungsrechtliche Angelegenheiten zuständig. Seit 1987 bestehen nur noch gewisse Kompetenzen des Bundeseinigungsamtes (früher Obereinigungsamt) beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales in kollektivvertraglichen Angelegenheiten.