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Einparteiensystem (-staat)#

Ein politisches System, in dem der politische Prozess unter Ausschaltung anderer Parteien nur von einer Partei getragen wird. Im Gegensatz zum ursprünglichen Begriff der Partei, der ein Mehrparteiensystem voraussetzt, versucht eine Staatspartei alle gesellschaftlichen Gruppen zu erfassen, eine verbindliche politische Ideologie zu vertreten und den Staatsapparat in den Dienst dieser Ideologie zu stellen. In Österreich war die Vaterländische Front 1934-38 die Staatspartei (Ständestaat), zwischen 1938 und 1945 die NSDAP.