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Erbfolge#

Gesetzliche, regelt das rechtliche Schicksal des Nachlasses für den Fall, dass der Erblasser keine letztwillige Verfügung (Testament, Erbvertrag) hinterlässt. Zu den gesetzlichen Erben zählen die Verwandten und der/die Ehegatte/in. Die Verwandtenerbfolge richtet sich nach dem Parentelensystem, wobei die jeweils nähere Parentel die entferntere ausschließt. Die erste Parentel umfasst die Nachkommen des Erblassers, die zweite die Eltern und deren Nachkommen, die dritte die Großeltern und deren Nachkommen. Die Erbgrenze liegt bei den Urgroßeltern des Erblassers. Schlagen die gesetzlichen Erben die Erbschaft aus oder sind keine vorhanden, fällt der Nachlass dem Staat zu.

Literatur#

  • H. Koziol und R. Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts 2. Band, 1991