Erbvertrag#
Rechtsgeschäft zwischen Erblasser und Erben, durch das letzterer zur Erbschaft berufen wird. Der Erbvertrag kann nur zwischen Ehegatten und Verlobten unter der Bedingung der nachfolgenden Heirat abgeschlossen werden. Als Ehepakt ist der Erbvertrag notariatsaktspflichtig.
Literatur#
- H. Koziol und R. Welser, Grundriß des bürgerlichen Rechts Band 2, 1991
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