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Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, EGMR#

Ein seit 1959 bestehendes Organ des Europarats mit Sitz in Straßburg (Frankreich), dem je ein Richter jedes Mitgliedstaats angehört (für Österreich seit 1998 W. Fuhrmann). Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte war bis 1998 2. internationale Instanz für Verfahren gemäß der Europäischen Menschenrechtskonvention, in 1. Instanz entschied die Europäische Kommission für Menschenrechte; seit 1998 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte auch die Aufgaben der letzteren übernommen. Da Österreich als einziges Land die Europäische Menschenrechtskonvention innerstaatlich als unmittelbar anwendbares Verfassungsrecht gelten lässt, gelangen überdurchschnittliche viele Fälle aus Österreich vor den EGMR (1995-98: 26).