!!!Exekution

Zwangsvollstreckung, die Anwendung staatlicher Zwangsgewalt zur Durchsetzung vollstreckbarer Ansprüche. Privatrechtliche Ansprüche können nur von Gerichten (gerichtliche Exekution), öffentlichrechtliche unter bestimmten Voraussetzungen (vergleiche § 1 VVG; § 3 AbgEO) auch von Verwaltungsbehörden (politische, finanzbehördliche Exekution) vollstreckt werden. Die gerichtliche Exekution erfolgt zum Beispiel durch Zwangsverwaltung bzw. -versteigerung von Liegenschaften, Pfändung und Verwertung von Fahrnissen oder Forderungen. Die Exekution ist zum Schutz des Schuldners beschränkt (zum Beispiel unpfändbares Existenzminimum bei der Gehaltsexekution).

!Literatur
* W. H. Rechberger und D.-A. Simotta, Exekutionsverfahren, 1992



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