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Fördergebiete#

Räumliche Einheiten, die aufgrund relativ ungünstiger regionalwirtschaftlicher Bedingungen oder Entwicklungen besonders gefördert werden. Die Abgrenzung der Fördergebiete wird durch die ÖROK (Österreichische Raumordnungs-Konferenz) durchgeführt. Die Förderung besteht generell in einer Verbesserung der Infrastruktur, in finanziellen Anreizen für die Ansiedlung von Gewerbe-, Industrie-, oder Tourismusunternehmen, in einer Absicherung für die Land- und Forstwirtschaft und in einer aktiven Arbeitsmarktpolitik. Aufgrund der EU-Kriterien sind in Österreich Gebiete bestimmter Förderkategorien abgegrenzt. Ziel-1-Gebiete umfassen entwicklungsschwache Regionen (Burgenland), Ziel-2-Gebiete Industrieregionen mit rückläufiger Entwicklung (Mur-Mürz-Furche und andere) und Ziel-5b-Gebiete ländliche Regionen mit hoher Agrarquote (Wald- und Weinviertel, Mostviertel und andere).