!!!Fürst

Bezeichnung von Hochadeligen, die dem König besonders nahe standen. Seit dem 13. Jahrhundert gab es den Reichsfürstenstand, der die Landesherrschaft in seinen Territorien ausübte. Reichsfürsten hatten Sitz und Stimme im Reichstag. Bis 1806 erhob der Kaiser österreichische Familien in den Reichsfürstenstand, um die Verbreitung des Katholizismus zu fördern (Schwarzenberg, Liechtenstein, Auersperg usw.), später verlieh er verdienten Persönlichkeiten den österreichischen Fürstenstand (Metternich). Den Titel führte immer nur der älteste der Familie. Fürstbischöfe waren Bischöfe mit Herrschafts- und Hoheitsrechten (Salzburg, Brixen, Trient). Seit 1919 ist der Titel Fürst wie alle anderen Adelstitel in Österreich abgeschafft.



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