!!!Flugrettung

Dient zu Bergung, Erstversorgung und Abtransport von Verunglückten (Gebirge, Verkehr) sowie Erkrankten. Der Einsatz ist nur bei Flugwetter und mit Hubschraubern (Landung, Tau- oder Windenbergung) möglich. In Österreich wurde die Flugrettung 1954/55 durch das Bundesministerium für Inneres eingerichtet; gegenwärtige Trägerinstitutionen sind der ÖAMTC, das Bundesministerium für Inneres und das Bundesministerium für Landesverteidigung (Notarzt-Hubschrauber). Die Anforderung der Flugrettung erfolgt über allgemeine Notrufnummern (Polizei, Gendarmerie, Österreichischer Bergrettungsdienst, Rotes Kreuz und andere) oder die nächstgelegene Flugeinsatzstelle.

 
Flugrettungsdienste dienen der Rückholung erkrankter oder verletzter Österreicher aus dem Ausland mit Notarztjets. Betreiber sind die Ärzteflugambulanz und die Tyrolean Air Ambulance. Die Deckung der Leistung der Flugrettungsdienste ist im Rahmen von Reise- und Krankenversicherungen möglich.

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