Fonds#
Vermögen, das im Unterschied zur Stiftung (Stiftungsrecht) nicht notwendig auf Dauer gewidmet ist. Neben privatrechtlichen Fonds, die von Privatpersonen aufgrund der einschlägigen Bundes- oder Landesgesetze errichtet werden, bestehen zahlreiche Verwaltungsfonds. Von diesen sind einige bloße Budgetansätze (Familienlastenausgleich), andere weisen eigene Rechtspersönlichkeit auf (zum Beispiel Forschungsförderung). Der Sonderfall eines Fonds mit Behördeneigenschaft ist Agrarmarkt Austria.
Literatur#
- H. Stolzlechner, Öffentliche Fonds, 1982