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Fremdenrecht#

Das Fremdenrecht regelt die Stellung von Fremden, das sind Personen, die keine österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Fremde benötigen für die Einreise, den Aufenthalt und die Ausreise ein gültiges Reisedokument (Pass) sowie einen Sichtvermerk (Visum). Ausnahmen bestehen zum Beispiel aufgrund zwischenstaatlicher Übereinkommen und besonderer bundesgesetzlicher Bestimmungen.

So sind EU-Bürger zwar Pass-, aber nicht sichtvermerkspflichtig und haben unter bestimmten Bedingungen das Recht zum Aufenthalt. Erfüllen Fremde die gesetzlichen Anforderungen nicht, so sind sie an der Einreise zu hindern bzw. zur Ausreise zu verhalten, falls sie sich bereits in Österreich befinden. Falls Fremde einen ordentlichen Wohnsitz begründen oder einer unselbständigen Erwerbstätigkeit nachgehen wollen, benötigen sie dafür eine Bewilligung. Die Anzahl solcher Bewilligungen ist zahlenmäßig beschränkt.

Literatur#

  • M. Schmidt, W. Aigner, W. Taucher und G. Petrovic, Fremdenrecht, 1993