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Fristenregelung#

Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs nach medizinischer Beratung in den ersten 12 Wochen der Schwangerschaft. Nach jahrzehntelanger Diskussion über eine gesetzliche Neuregelung der Abtreibung wurde die Fristenregelung mit 1. 1. 1975 unter der SPÖ-Alleinregierung eingeführt.

Für die Liberalisierung hatten sich vor allem Teile der sozialistischen und autonomen Frauenbewegung eingesetzt. Der Widerstand von katholisch-konservativer Seite kam im "Volksbegehren zum Schutz des menschlichen Lebens", initiiert von der "Aktion Leben", zum Ausdruck, das von 895.665 Personen (fast 18 % der Wahlberechtigten) unterzeichnet wurde.