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Gastarbeiter#

Anfang der 1960er Jahre begann Österreich - so wie auch Deutschland und die Schweiz - so genannte "Gastarbeiter" anzuwerben. Vor allem in Jugoslawien und in der Türkei wurden gezielt Arbeitskräfte für gewisse Branchen wie zum Beispiel Bau- oder Textilgewerbe rekrutiert.


Grundlage für die systematische Anwerbung – und damit auch für die Einwanderung – ausländischer Arbeitskräfte war das 1961 zwischen den damaligen Präsidenten der Bundeswirtschaftskammer und des Gewerkschaftsbundes abgeschlossene "Raab-Olah-Abkommen", durch das erstmals der Zuzug ausländischer Arbeitskräfte festgelegt wurde. Gestützt auf bilaterale Abkommen sollte von eigens vor Ort eingerichteten Büros die Rekrutierung von Arbeitskräften und deren Anreise nach Österreich organisiert werden.


Das erste dieser Anwerbe-Abkommen wurde 1962 mit Spanien geschlossen (blieb praktisch folgenlos), 1963 folgte das Anwerbe-Abkommen mit der Türkei. 1966 wurde auch mit Jugoslawien ein Anwerbeabkommen (inklusive eines Sozialabkommens) unterzeichnet.

Von 1962 bis 1964 wurden jeweils "Kontingente" von rund 37.000 Arbeitskräften vereinbart.

Das wesentliche Prinzip des "Gastarbeiter"-Systems bestand in der Rotation temporärer Arbeitskräfte, d.h. die "Gastarbeiter" – zunächst in der großen Mehrzahl Männer ohne ihre Familien – sollten möglichst bald wieder in ihre Heimatländer zurückkehren und bei Bedarf durch neue ausländische Arbeitskräfte ersetzt werden.

Als sich jedoch zeigte, dass dieses "Rotationskonzept" mit dem Arbeits- und Lebensalltag der Menschen schwer vereinbar war, wurde es noch in Laufe der 1960er Jahre durch die Perspektive einer längerfristigen Beschäftigung und einer endgültigen Niederlassung der Zuwandererfamilien ersetzt.

Als Konsequenz dieser Politik wanderten zwischen 1961 und 1974 etwa 265.000 Menschen nach Österreich ein (der größte Teil zwischen 1969 und 1973). Bis zum Ende der 1970er Jahre ließen sich Hunderttausende Menschen nieder, holten ihre Familien nach, gründeten welche und bauten sich neue Existenzen in Österreich auf.


Ab 1974 verfolgte die Politik das Ziel, die Zahl der "Gastarbeiter" durch einen Anwerbestopp für ausländische Arbeitskräfte zu reduzieren und die bereits im Land anwesenden Fremden zur Rückkehr in ihre Heimat zu bewegen.


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