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Gau#

Im Mittelalter Teil eines Stammesgebiets, oft an die Landschaftsgliederung angelehnt (in Salzburg erhalten: Flachgau, Pongau, Pinzgau usw.), in der Zeit des Nationalsozialismus als Bezeichnung für eine territoriale Einheit verwendet. Für die illegale NSDAP galt ganz Österreich seit 1926 als ein Gau, 1936 erfolgte eine Aufgliederung. 1938 wurde jedes Bundesland (außer Vorarlberg und Burgenland) zu einem Gau, an der Spitze stand ein Gauleiter. Seit dem Ostmarkgesetz 1940 deckten sich diese mit den territorialen Einheiten des Staates (Reichsgaue als reichsunmittelbare Verwaltungsbezirke). Die Gauleiter wurden auch Reichsstatthalter.